Missbräuchliche Anfechtungsklage: Schadensersatz!

Ver­lie­ren die Instanz­ge­richte doch die Geduld mit räu­be­ri­schen Aktio­nä­ren? Nach den Zapf”-Urteilen des LG und OLG Frankfurt/​Main hat jetzt das LG Ham­burg (321 O 430/07 v. 15.6.2009) aus § 826 BGB ver­ur­teilt. Was war gesche­hen? Ein Berufs­klä­ger (für Ken­ner der Szene: mit Zustell­adresse in Dubai) hatte mit einem Akti­en­an­teil von 0,0001% eine Anfech­tungs­klage gegen einen Beschluss der E‑AG über eine Sach­ka­pi­tal­erhö­hung erho­ben; die Betei­li­gung war zuvor mit der F‑AG ver­ab­re­det wor­den. Sie ist dar­auf­hin geschei­tert. Ein Aktio­när der F‑AG, der seine Aktien als Sach­ein­lage hatte ein­brin­gen wol­len, obsiegt mit sei­ner Scha­dens­er­satz­klage über 50 000 €.

Das LG befin­det: Es gilt die ​…

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ARUG im BT

Der Bun­des­tag hat heute das ARUG idF Beschluss­emp­feh­lung Rechts­aus­schuss ver­ab­schie­det. Gute Zei­ten für Online-Aktio­näre – schlechte Zei­ten für Berufs­klä­ger” beti­telt das BMJ die ent­spre­chende Pres­se­mit­tei­lung. Inter­es­sant ist die Begrün­dung des Rechts­aus­schus­ses für den Schwel­len­wert, den ein Aktio­när errei­chen muss, damit nicht (auf Antrag der Gesell­schaft) stets eine Ein­tra­gungs­frei­gabe des ange­foch­te­nen Beschlus­ses ergeht: 

Der antei­lige Betrag in § 246a Abs. 2 Num­mer 2 des Ent­wurfs ist von 100 Euro auf 1.000 Euro her­auf­ge­setzt wor­den. Der Aus­schuss hat dabei berück­sich­tigt, dass die­ses Quo­rum nicht dazu die­nen soll, das Pro­blem miss­bräuch­li­cher Aktio­närskla­gen durch pro­fes­sio­nelle Oppo­nen­ten im Kern zu beant­wor­ten. Es geht ledig­lich darum … das Auf­sprin­gen von Tritt­brett­fah­rern zu erschwe­ren, die sich mit …

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ARUG im Rechtsausschuss Bundestag beschlossen

Der Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hat heute über das ARUG bera­ten. Danach wer­den dem Par­la­ment etli­che Ände­run­gen gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf vorgeschlagen. 

  • Erhö­hung des Baga­tell­quo­rums im Frei­ga­be­ver­fah­ren auf 1000 Euro antei­li­gen Betrag 
  • Erst­in­stanz­li­che Zustän­dig­keit des OLG für Frei­ga­be­ver­fah­ren
  • Rege­lung der ver­deck­ten Sach­ein­lage (ähn­lich den GmbH-Vor­schrif­ten idF MoMIG) 
  • Details zu Ver­fah­rens­fra­gen der HV-Durchführung 

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Perspektiven des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts“

Dar­über schreibt Mathias Haber­sack in der Mai-Aus­gabe des Buce­rius Law Jour­nal. Ins­be­son­dere wird der Ent­wurf des Arbeits­krei­ses Beschluss­män­gel­recht” gewür­digt. Übri­gens: die bald vor­lie­gende End­fas­sung des ARUG dürfte auch noch die eine und andere Ände­rung mit Blick auf das Anfech­tungs­pro­ze­dere bringen … . …

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Entsprechenserklärung zu Kodexempfehlungen als Anfechtungsgrund (BGH)

Ist die unrich­tige Kodex-Ent­spre­chens­er­klä­rung 161 AktG) eine Ver­let­zung des Geset­zes” iSv 243 I AktG? Das würde im Ergeb­nis bedeu­ten, dass die Emp­feh­lun­gen” des DCGK zu wei­te­ren Anfech­tungs­grün­den wer­den für den Fall, dass der Umgang mit die­sen Emp­feh­lun­gen” nicht kor­rekt erklärt wird. Da die Emp­feh­lun­gen teil­weise über das gel­tende Akti­en­ge­setz hin­aus­ge­hen, eröff­ne­ten sich auf diese Weise neue Feh­ler­quel­len für HV-Beschlüsse (und damit für die Aus­nut­zung durch ein­schlä­gige Klageaktivitäten). 

Der BGH hat in einer heute ergan­ge­nen Ent­schei­dung jeden­falls für die Ent­las­tungs­be­schlüsse im vor­ge­nann­ten Sinne geur­teilt. Aus den Leitsätzen: 

Eine Unrich­tig­keit der gemäß § 161 AktG vom Vor­stand und Auf­sichts­rat abzu­ge­ben­den Ent­spre­chens­er­klä­run­gen” führt wegen der darin lie­gen­den Ver­let­zung von Organ­pflich­ten zur Anfecht­bar­keit jeden­falls …

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Hauptversammlung: Internet-Bevollmächtigung vor dem Aus?

Wie man hört, wol­len einige große DAX-Gesell­schaf­ten in die­sem Jahr auf das Ange­bot ver­zich­ten, dass der gesell­schafts­be­nannte Ver­tre­ter mit­tels eines Inter­net­for­mu­lars bevoll­mäch­tigt wer­den kann. Diese ein­fa­che Art der Voll­mach­ter­tei­lung für die Aus­übung des Stimm­rechts wird seit über 5 Jah­ren prak­ti­ziert und fin­det immer mehr Anklang. Warum jetzt die Kehrt­wende bei man­chen Gesell­schaf­ten? Immer­hin kom­men sie in Erklä­rungs­not (§ 161 AktG), wenn man Nr. 2.3.3 Cor­po­rate Gover­nance Kodex ent­spre­chend der bis­he­ri­gen Pra­xis einer Inter­net­be­voll­mäch­ti­gung ver­steht. Es müs­sen schon gra­vie­rende Gründe sein. 

Es sind keine gra­vie­ren­den Gründe, son­dern die Angst vor der Anfech­tung”. Wie ein Reh bei einem Kna­cken im Unter­holz die Flucht ergreift … . Was hat geknackt? Es ist ein Urteil des …

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ARUG im Bundesrat (update)

Am Frei­tag, 19.12. 2008 wird der ARUG-Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung im Bun­des­rat behan­delt. Der Bun­des­rat will (gem. Vor­lage der Aus­schüsse) u.a. fol­gende Punkte zusätz­lich oder anders gere­gelt wissen: 

1. Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der Hauptversammlung 

  • Min­dest­stan­dards für die Iden­ti­fi­zie­rung des im Wege elek­tro­ni­scher Kom­mu­ni­ka­tion teil­neh­men­den oder per Brief­wahl abstim­men­den Aktio­närs. Ins­be­son­dere sollte zumin­dest <?> die elek­tro­ni­sche Form nach § 126a BGB vor­ge­schrie­ben werden. 
  • Erwei­terte Pflicht­an­ga­ben bei der Ein­be­ru­fung gem. § 121 III AktG‑E auch für nicht bör­sen­no­tierte Gesellschaft. 
  • Hin­weis auf Bedeu­tung des Nach­weisstich­tags bei Ein­be­ru­fung (wegen Arti­kel 5 Abs. 3 Buch­stabe c der Richt­li­nie 2007/36/EG)
  • Der Bun­des­rat bit­tet, zu prü­fen, ob hin­sicht­lich der Ertei­lung einer Stimm­rechts­voll­macht nicht wei­ter­hin die Schrift­form vor­ge­schrie­ben wer­den sollte. 

2. Rege­lung …

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