Diskussion um das Depotstimmrecht

Der Deut­sche Spar­kas­sen– und Giro­ver­band hat einen Vor­stoß zur Dere­gu­lie­rung“ des Voll­macht­stimm­rechts der Kre­dit­in­sti­tute unter­nom­men. Die Ban­ken sol­len keine eige­nen Vor­schläge zur Stimm­rechts­aus­übung mehr machen müs­sen. Wenn der Depot­kunde eine ent­spre­chende Dau­er­voll­macht erteilt hat, sol­len die Stimm­rechte gemäß den Ver­wal­tungs­vor­schlä­gen aus­ge­übt werden. 

Baums lehnt die­sen Vor­schlag in einem jüngst ver­öf­fent­lich­ten Arbeits­pa­pier im Kern ab und plä­diert für eine För­de­rung von aner­kann­ten Aktionärsvereinigungen”: 

Dem Vor­schlag der Ver­bände sollte in sei­ner gegen­wär­ti­gen Form nicht gefolgt wer­den. Er würde vor­aus­sicht­lich nicht zu einer maß­geb­li­chen Erhö­hung der Prä­sen­zen füh­ren. Rechts­po­li­tisch bedenk­lich erscheint, daß die Depot­in­sti­tute sich ver­pflich­ten, auf der Basis einer Dau­er­voll­macht mit einer u.U. in den Geschäfts­be­din­gun­gen ver­steck­ten gene­rel­len Wei­sung unbe­se­hen den Ver­wal­tungs­vor­schlä­gen zu fol­gen.
Über­zeu­gend am Vor­stoß der Ver­bände erscheint

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Daimler

Mit fast 99% Zustim­mung wurde auf der gest­ri­gen außer­or­dent­li­chen Haupt­ver­samm­lung die Umbe­nen­nung der Daim­ler­Chrys­ler AG in Daim­ler AG beschlos­sen. Doch wozu muss­ten 5 000 Aktio­näre (die 51,6% des Kapi­tals reprä­sen­tier­ten) nach Ber­lin rei­sen? Hätte man die­sen schlich­ten Akt (Daim­ler – ja oder nein) auch durch eine Abstim­mung im Inter­net durch­füh­ren kön­nen (zu einem Pro­mil­le­teil der Kos­ten einer Tages­ver­an­stal­tung auf dem Ber­li­ner Mes­se­ge­lände)? Dann könnte sich jeder regis­trierte Aktio­när (Namens­ak­tie!) ohne Wei­te­res betei­li­gen; der Auf­wand einer per­sön­li­chen Teil­nahme bzw. einer Ver­tre­ter­be­stel­lung ent­fiele. Auch die Dis­kus­sion über den Namens­be­stand­teil Benz” wäre über ein Board der Gesell­schaft im Inter­net zu führen. 

Diese moderne und alle Aktio­näre errei­chende Art der Beschluss­fas­sung ist in Deutsch­land noch nicht mög­lich. Das …

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Das Anfechtungsklagemilieu …

… gewis­ser Kreise beleuch­tet Joa­chim Jahn in der FAZ mit inter­es­san­ten Details aus deren Binnenkommunikation. 

Der Ruf nach Ein­füh­rung einer Min­dest­schwelle für Anfech­tungs­kla­gen wird lau­ter (so Gehb, der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Uni­ons­frak­tion im Bun­des­tag, Han­dels­blatt v. 27.9.2007).
Damit wäre der Ana­chro­nis­mus besei­tigt, dass der Inha­ber einer Aktie im Wert von z.B. 20 Euro fak­tisch eine Mil­li­ar­den­trans­ak­tion blo­ckie­ren kann. Denk­bar wäre auch eine gestufte Lösung: es bleibt bei der Indi­vi­dual­klage, aber sie wirkt erst ab 5% ein­tra­gungs­hem­mend (was ggf. im Frei­ga­be­ver­fah­ren über­wun­den wer­den muss). 

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Bayerische Justizministerin: Mindestquorum für Anfechtungsklagen

Baye­ri­sche Jus­tiz­mi­nis­te­rin Dr. Beate Merk zu miss­bräuch­li­chen Anfech­tungs­kla­gen: Es han­delt sich um einen Wett­be­werbs­nach­teil für deut­sche Unter­neh­men, der dem Stand­ort Deutsch­land scha­det. Das kön­nen wir uns nicht leis­ten. Es ist höchste Zeit jetzt end­lich gegen­zu­steu­ern. Z.B. mit der Ein­füh­rung eines Min­dest­quo­rums für die Erhe­bung einer Anfech­tungs­klage, wie dies in ande­ren Fäl­len bereits vor­ge­se­hen ist.” 

S. dazu auch hier und da.

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Das Klagegewerbe austrocknen

… for­dert der heu­tige Leit­ar­ti­kel von Joa­chim Jahn im Wirt­schafts­teil der FAZ: Berufs­klä­ger geben sich als Vor­kämp­fer der Klein­ak­tio­näre. Dabei berei­chern sie sich auf deren Kos­ten. (…) Offen­bar führt kein Weg mehr vor­bei an der Ein­füh­rung eines Min­dest­quo­rums für die Ein­rei­chung einer Anfechtungsklage.” 

Zur Strafe” für die­sen schon frü­her geäu­ßer­ten Stand­punkt wird die FAZ (und die FTD) von den Ver­öf­fent­li­chun­gen der durch­weg lukra­ti­ven Ver­glei­che der berufs­op­po­si­tio­nel­len Anfech­tungs­klä­ger aus­ge­schlos­sen. Doch Her­aus­ge­ber Hol­ger Steltz­ner ficht das nicht an (Video, ab Minute 29.25).

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Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse — eine empirische Studie

Baums/​Keinath/​Gajek (Insti­tute for Law and Finance — Uni­ver­si­tät Frankfurt/​M) haben eine Stu­die zur Pra­xis der Anfech­tungs­kla­gen ins­be­son­dere seit dem UMAG vor­ge­legt (Working Paper Series No. 65).

Abso­lut ist die Zahl der Beschluß­män­gel­kla­gen von 1980 bis 2006 um das 60fache gestie­gen … Der durch­schnitt­li­che Anteils­be­sitz der Anfech­tungs­klä­ger in von uns dar­auf unter­such­ten 18 Ver­fah­ren mit 42 Klä­gern lag bei 0,01%. … Es hat sich ein Kla­ge­ge­werbe her­aus­ge­bil­det, das aus mehr als 40 Per­so­nen besteht. Die von die­ser Gruppe der pro­fes­sio­nel­len Klä­ger erho­be­nen Kla­gen ste­hen für 450 und damit für 72% der 619 unter­such­ten Kla­gen. Mehr als die Hälfte der 619 Kla­gen ist von nur 11 Klä­gern bzw. den von ihnen gehal­te­nen oder

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