Vorschläge zur Aktionärsrechte-RL und einer SUP-RL: Stand der Dinge

Es läuft nicht gut. Die Vor­schläge der EU-Kom­mis­sion lie­gen in einer poli­ti­schen Win­ter­starre. Die Revi­sion der Aktio­närs­rechte-RL befin­det sich im sog. Tri­log, der heute ein wei­te­res Mal in Brüs­sel statt­fin­det. Diese nicht­öf­fent­li­chen Ver­hand­lun­gen zwi­schen Rat, Kom­mis­sion und Euro­päi­schem Par­la­ment sind als schwar­zes Loch bezeich­net wor­den. Dar­aus dringt immer­hin her­vor, dass CbC” das Haupt­hemm­nis ist. Dabei han­delt es sich um die For­de­rung des EP, die Steu­er­be­richt­erstat­tung der Unter­neh­men als Coun­try by Coun­try Repor­ting” in das Gesamt­pa­ket auf­zu­neh­men. Die ande­ren Pro­blem­punkte (Vor­stands­ver­gü­tung: Bezug auf die Gehalts­struk­tur im Unter­neh­men?; Aus­ge­stal­tung der Rela­ted Party Tran­sac­tions) sind wohl auf Arbeits­ebene zu bewäl­ti­gen, wäh­rend CbC” als Poli­ti­kum gilt. Es ist auch zu ver­neh­men, dass die Luxem­bur­ger Rats­prä­si­dent­schaft andere Sor­gen …

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Kammergericht legt Frage zur Mitbestimmung dem EuGH vor

lst es mit Arti­kel 18 AEUV (Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot) und Arti­kel 45 AEUV (Frei­zü­gig­keit der Arbeit­neh­mer) ver­ein­bar, dass ein Mit­glied­staat das aktive und pas­sive Wahl­recht für die Ver­tre­ter der Arbeit­neh­mer in das Auf­sichts­or­gan eines Unter­neh­mens nur sol­chen Arbeit­neh­mern ein­ge­räumt, die in Betrie­ben des Unter­neh­mens oder in Kon­zern­un­ter­neh­men im lnland beschäf­tigt sind?”

So lau­tet die Frage des Kam­mer­ge­richts Ber­lin (14 W 89/15, Beschl. v. 16.10.2015) an den EuGH. Jetzt kommt es zum Schwur, nach­dem ver­schie­dene Instanz­ge­richte unter­schied­lich urteil­ten (s. Nr. 7 und 8). Der Senat hält es für vor­stell­bar, dass Arbeit­neh­mer durch die deut­schen Mit­be­stim­mungs­re­ge­lun­gen aus Grün­den der Staats­an­ge­hö­rig­keit dis­kri­mi­niert wer­den. lm Gegen­satz zu den in Deutsch­land beschäf­tig­ten Arbeit­neh­mern kön­nen die …

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Wie geht es eigentlich …

… der Akti­en­rechts­no­velle und der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie? Diese belieb­ten Fra­gen (hier und da) konn­ten bei einer Ver­an­stal­tung des Düs­sel­dor­fer Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht über Aktu­elle Gesetz­ge­bung im Gesell­schafts­recht” etwas beant­wor­tet werden. 

Der vor fast fünf Jah­ren gestar­te­ten Akti­en­rechts­no­velle geht es eher nicht gut. Sie wird wie­der als Trä­ger­ob­jekt für rechts­po­li­ti­sche Wün­sche genutzt. In der ver­gan­ge­nen Wahl­pe­ri­ode war es die bin­dende HV-Ent­schei­dung zur Vor­stands­ver­gü­tung (geschei­tert), in die­ser Peri­ode ist es die Rege­lung des Delis­ting. Vor zwei Mona­ten hieß es am Rande einer Anhö­rung im Rechts­aus­schuss, mit die­sem Gegen­stand (dazu Koch/​Harnos NZG 2015, 729) wolle man die Novelle nicht befrach­ten. Nun also doch, denn die Rechts­po­li­ti­ker seien dahin­ter her — oder doch wie­der nicht? Eine Bera­tung im Rechts­aus­schuss ist …

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Digitaler Binnenmarkt – digitale Hauptversammlung

Die Schaf­fung eines digi­ta­len Bin­nen­mark­tes ist ein Schwer­punkt der Arbeit der EU-Kom­mis­sion. Die Infor­mal Com­pany Law Expert Group (Fach­leute zur Unter­stüt­zung der EU-Kom­mis­sion) hat jüngst über Fra­gen der Digi­ta­li­sie­rung des Gesell­schafts­rechts bera­ten. Denn die Kom­mis­sion will inso­weit auch das Gesell­schafts­recht über­ar­bei­ten: Adap­ting the com­pany law acquis to digi­tal tools is ano­t­her issue that should be addres­sed at EU level.” (Arbeits­pa­pier Mai 2015, S. 77). Neben der Grün­dungs­er­leich­te­rung durch Online-Regis­trie­rung (Arbeits­pa­pier S. 74 ff) gehört auch die Abhal­tung eines Gesell­schaf­ter­tref­fens auf den Prüf­stand. Tra­di­tio­nell sehen die Rechts­ord­nun­gen der Mit­glied­staa­ten eine Prä­senz­ver­samm­lung vor; auch die Bestim­mun­gen in der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie und in der SE-Ver­ord­nung dürfte man so zu ver­ste­hen haben. Diese Ver­samm­lung kann durch Fern­ab­stim­mung („Brief­wahl”) und durch …

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Notiert: SUP-RL gebilligt; Transparenz-RL-Umsetzungsgesetz vorgelegt

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Wie geht es eigentlich … der Aktionärsrechte-Richtlinie?

Gemeint ist mit der Frage das EU-Vor­ha­ben, die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie (2007) zu über­ar­bei­ten und fort­zu­schrei­ben. Im April 2014 wurde von der EU-Kom­mis­sion dazu ein Ent­wurf prä­sen­tiert. Seit­her wurde hin­ter den Kulis­sen viel ver­han­delt. Die Lage ist der­zeit wie folgt: Am 25. März 2015 haben sich der Aus­schuss der Stän­di­gen Ver­tre­ter im Rat auf einen revi­dier­ten Text ver­stän­digt, am 7. Mai 2015 hat sich der Rechts­aus­schuss im Euro­päi­schen Par­la­ment mit dem Gegen­stand befasst. Der Vor­schlag an das Euro­päi­sche Par­la­ment, das sich am 9. Juni 2015 in ers­ter Lesung damit befas­sen wird, ist hier zu fin­den. Infor­melle Tri­log-Ver­hand­lun­gen sol­len jetzt auf­ge­nom­men werden. 

In der Sache steht zur Ver­hand­lung, ob die Haupt­ver­samm­lung bera­tend (so der Rat) oder bin­dend …

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