Societas Europea als Gestaltungsform der Praxis”

Das 5. Sym­po­sion zum Gedächt­nis an Rechts­an­walt Prof. Dr. Wolf­gang Schil­ling (ein hoch ange­se­he­ner Wirt­schafts­an­walt in der zwei­ten Hälfte des 20. Jahr­hun­derts) war dem Thema SE als Gestal­tungs­form der Pra­xis” gewid­met. Es fand am 10.11. in Mann­heim unter Betei­li­gung von ca 70 Fach­ken­nern aus Rechts­wis­sen­schaft und Pra­xis statt. 

Dr. Georg Thoma (Sher­man Ster­ling), der auch die Fre­se­nius AG inso­weit berät, berich­tete aus­führ­lich über den Weg zur Alli­anz SE. Übri­gens: das teu­erste Jura-Skript aller Zei­ten gibt es hier.

Prof. Dr. Mat­thias Casper (Uni­ver­si­tät Müns­ter) behan­delte das (von ihm rechts­po­li­tisch als ver­fehlt ange­se­hene) Erfor­der­nis der Mehr­staat­lich­keit bei der SE-Grün­dung. Es mar­kiere keine strikte Gestal­tungs­grenze”. So könne eine natio­nale AG sich dadurch in eine SE umwan­deln, dass sie eine aus­län­di­sche …

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Mitbestimmungsvereinbarung bei Allianz / RAS

§§ 1 Abs. 221 Abs. 3 SE-Betei­li­gungs­ge­setz eröff­nen die Mög­lich­keit, dass die Par­teien eine Ver­ein­ba­rung über die Mit­be­stim­mung tref­fen”. Vor­ge­se­hen ist ein Ver­hand­lungs­ver­fah­ren (§ 11 ff SEBG). Das beson­dere Ver­hand­lungs­gre­mium” schließt mit den Lei­tun­gen” (§ 2 Abs. 5 SEBG) eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung über die Betei­li­gung der Arbeit­neh­mer in der SE ab (§ 13 SEBG). 

So ist das ges­tern bei der Alli­anz und RAS gesche­hen. Nach MAN Die­sel ist dies jetzt der zweite Fall einer Ver­hand­lungs­lö­sung über die Mit­be­stim­mung. Inter­es­sant bei bei­den: der Auf­sichts­rat wurde ver­klei­nert; seine pari­tä­ti­sche Beset­zung bei­be­hal­ten; die Arbeit­neh­mer der aus­län­di­schen Stand­orte wer­den einbezogen. 

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25 Europäische Aktiengesellschaften in der EU (4 in Deutschland)

Die Euro­päi­sche (Aktien-)Gesellschaft (Socie­tas Euro­paea) hat gewiss kei­nen Blitz­start hin­ge­legt. Seit 1959 (!) in der Pla­nung, seit 2004 end­lich mög­lich. Aber wer lässt sich auf das Aben­teuer SE ein? Das sind bis­lang nicht Unter­neh­men aus der ers­ten Reihe — von der Alli­anz ein­mal abge­se­hen, die im Herbst zur SE mutie­ren will (und dar­über gene­rös auf­klärt). Eben­falls bald zur SE umge­wan­delt ist die MAN B&W Die­sel AG.

Eine (von Gewerk­schafts­seite unter­stützte) Inter­net­seite gibt einen aktu­el­len Über­blick über bis­lang eta­blierte Euro­päi­sche Gesell­schaf­ten. Danach gibt es (ohne Berück­sich­ti­gung von Vor­rats­grün­dun­gen) 25 SEs in Europa. Aus Deutsch­land wer­den 4 Grün­dun­gen (und 7 Vor­rats­ge­sell­schaf­ten) gemel­det. Dabei han­delt es sich um kleinste Bera­tungs- und Dienstleistungsunternehmen. 

Die Gerüch­te­liste über COM­PA­NIES INTE­RES­TED IN

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Das teuerste Juraskript aller Zeiten: Allianz erläutert die SE

Fast 1 Mil­lion Euro (!) kos­tet die Erläu­te­rung der Unter­schiede zwi­schen einer AG und einer SE. Autor: Die (künf­tige) Alli­anz SE, die das Skript frei­lich selbst bezahlt. ? Hin­ter­grund ist ein gericht­li­cher Ver­gleich, den 13 Anfech­tungs­klä­ger mit der Alli­anz AG am 19.7.2006 geschlos­sen haben. An jeden Klä­ger flie­ßen netto 72 165, 89 Euro, die drei Neben­in­ter­ve­ni­en­ten erhal­ten 33 900 Euro. Die Anfech­tungs­kla­gen gegen die Ver­schmel­zung mit der ita­lie­ni­schen RAS wer­den zurück­ge­nom­men. Die Gegen­leis­tung” der Allianz: 

Die Beklagte ver­pflich­tet sich, inner­halb von zwei Wochen nach Wirk­sam­wer­den der Ver­schmel­zung zur Infor­ma­tion der Aktio­näre für die Dauer von min­des­tens einem Monat auf der Inter­net­seite der Beklag­ten (http://​www​.alli​anz​.com) eine Dar­stel­lung der Rechts­form­un­ter­schiede zwi­schen einer deut­schen Akti­en­ge­sell­schaft

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Beiten Burkhardt: SE für alle?

Ges­tern konnte man fol­gende Pres­se­mit­tei­lung lesen: Bei­ten Burk­hardt grün­det eigene Europa AG“. Diese Bei­ten Burk­hardt EU-Betei­li­gun­gen SE wurde Anfang Dezem­ber 2005 unter Betei­li­gung der Bei­ten Burk­hardt Rechts­an­walt­schafts­ge­sell­schaft mbH gegründet. 

Bei­ten Burk­hardt reagiert damit nach eige­nen Anga­ben auf das Inter­esse ihrer Man­dan­ten an der Rechts­form der SE”. Es solle Unter­neh­men – und auch natür­li­chen Per­so­nen — ermög­licht wer­den, im In- und Aus­land ohne auf­wän­dige Umstruk­tu­rie­run­gen oder lang­wie­rige Grün­dungs­ver­fah­ren, in die Rechts­form der SE zu wech­seln und direkt eine sol­che maß­ge­schnei­derte AG zu erwer­ben.
Der recht­li­che Hin­ter­grund ist fol­gen­der: Die Grün­dung einer SE erfor­dert grund­sätz­lich das Vor­lie­gen meh­re­rer Unter­neh­men, die grenz­über­schrei­tend tätig sind, Art. 2 SE-VO. Es bestehen die fol­gen­den 5 Gründungsmöglichkeiten: 

1. Zusam­men­schluss (Verschmelzung/​Fusion) …

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MAN Diesel SE

Es ist eine Mel­dung (und einen Blog­ein­trag) wert, wenn in Deutsch­land eine wei­tere Socie­tas Euro­paea in Aus­sicht steht. Die MAN AG teilt mit, sie beab­sich­tige, im Laufe des Jah­res ihren Bereich Die­sel­mo­to­ren in eine Euro­päi­sche Gesell­schaft (Socie­tas Euro­paea) umzu­wan­deln. Zugleich soll die MAN B&W Die­sel AG, Augs­burg, in die neue MAN Die­sel SE“ umbe­nannt wer­den. Die Gre­mien der MAN Die­sel SE sol­len inter­na­tio­nal besetzt sein: Dem pari­tä­tisch besetz­ten Auf­sichts­rat sol­len künf­tig neben Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern aus Deutsch­land auch Mit­glie­der aus ande­ren euro­päi­schen Län­dern ange­hö­ren. Inter­na­tio­nal wird sich auch der SE-Betriebs­rat zusam­men­set­zen. Die Zen­trale der neuen MAN Die­sel SE wird in Augs­burg sein. 

Die Bör­sen­zei­tung v. 22.2.2006 S. 9 schreibt ergän­zend, es gehe auch …

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