Bei einer GmbH-Anteilsveräußerung wird oft eine aufschiebende Bedingung vereinbart. Kann der in der Gesellschafterliste Eingetragene vor Bedingungseintritt an einen Zweiterwerber abtreten? Ja, er ist ja noch Inhaber. Tritt freilich die Bedingung ein, ist die Verfügung insoweit unwirksam (§ 161 Abs. 1 BGB) und der Ersterwerber wird Inhaber. Die Norm hat freilich drei Absätze; der letzte verweist auf die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs. Was bedeutet dies? „Nach § 16 Abs. 3 GmbHG ist die Gesellschafterliste Anknüpfungspunkt für den gutgläubigen Erwerb eines Geschäftsanteils. Die Rechtsscheinwirkungen des § 16 Abs. 3 GmbHG können nur so weit gehen, wie die Gesellschafterliste als Rechtsscheinträger den für den Rechtsverkehr maßgeblichen Vertrauenstatbestand begründen kann. Die Gesellschafterliste ist aber nicht geeignet, einen Rechtsschein dafür …
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„Danosa“ in der Neuauflage Baumbach/Hueck, GmbHG
Aus meiner Werkstatt (Baumbach/Hueck, GmbHG-Kommentar, 20. Aufl. in Vorbereitung für 2012), neue Rn. zu § 38 GmbHG:
„Eine Einschränkung der freien Abberufbarkeit kann aus Rspr des EuGH folgen <EuGH DB 2010, 2270 „Danosa”; dazu Reiserer DB 2011, 2262>. GFührerin soll nicht abberufen werden können, wenn Abberufungsentscheidung auf ihrer Schwangerschaft beruht u sie als „Arbeitnehmer-GFührer” gilt. Dies ist nach EuGH der Fall, wenn GFührerin der Aufsicht eines anderen Organs dieser Gesellschaft unterliegt und als Gegenleistung für die Tätigkeit ein Entgelt erhält. Selbst wenn das betroffene Mitglied der Unternehmensleitung nicht unter den vorgenannten weiten ArbN-Begriff fallen sollte, könne gleichwohl die Abberufung wegen Schwangerschaft nur Frauen treffen und stelle daher eine unmittelbare Diskriminierung auf …
WeiterlesenBVerwG: Weisungen an Aufsichtsräte kommunaler GmbH
Im kommunalen Bereich erfreut sich die GmbH erheblicher Beliebtheit. Insbesondere Stadtwerke sind in dieser Rechtsform organisiert. Ein Aufsichtsrat (AR) wird dort zumeist auf freiwilliger Basis eingerichtet. Das Recht dieser kommunalen Aufsichtsräte ist in jüngerer Zeit in Bewegung geraten. Die vor Jahresfrist ergangene „Doberlug”-Entscheidung des BGH verneinte eine Verantwortlichkeit der AR-Mitglieder für masseverkürzende Zahlungen durch die Geschäftsführer in der Insolvenzkrise. Der Gesetzgeber plant in einer im Herbst als Regierungsentwurf vorliegenden „Aktienrechtsnovelle 2012” die Öffentlichkeit der AR-Sitzungen kommunaler Gesellschaften durch Satzungsklausel zu ermöglichen. Vor einigen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht zum Problem entschieden, ob und ggf. auf welcher Rechtsgrundlage der Stadtrat die kommunalen Aufsichtsräte anweisen kann. Die Streitfrage hat das BVerwG (8 C 16.…
WeiterlesenKein Freigabeverfahren im GmbH-Recht
Zur h.M. gehört, dass die §§ 241 – 249 AktG im GmbH-Recht entsprechend gelten, weil dort eine Regelungslücke bestehe (das GmbHG enthält keine Vorschriften über fehlerhafte Beschlüsse). Dieser ganze erste Unterabschnitt des Aktiengesetzes? Nein, sagt das Kammergericht Berlin (Beschluss v. 23.6.2011, 23 AktG 1/11): „Der Antrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf Freigabe der Eintragung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung (über eine Herabsetzung und Erhöhung des Stammkapitals) ist unzulässig. § 246 a AktG findet auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine analoge Anwendung” (Leitsatz). Insoweit liege keine planwidrige Regelungslücke vor. Eine Lücke nicht, weil über missbräuchliche Klagen, denen das Freigabeverfahren im Aktienrecht wehren wolle, für das GmbH-Recht nichts bekannt sei. Und …
WeiterlesenGmbH-Gesellschafterliste in der Diskussion
Das 7. Wolfgang Schilling-Symposion am 27.5. in Mannheim befasste sich mit dem neuen Recht der Gesellschafterliste (§§ 16, 40 GmbHG). Nach einer Einführung durch Prof. Dr. Ulmer (Heidelberg) sprach Prof. Dr. Walter Bayer (Jena) vor den ca. 50 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis über „Einreichungspflichtige Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse”, RA Dr. Marc Löbbe (SZA) über die „Zuständigkeit von Geschäftsführer oder/und Notar für Inhalt und Einreichung der Liste”. Die Pflicht des Notars zur Einreichung sah Löbbe nur bei dessen finaler Mitwirkung, nicht hingegen bei Umwandlungsvorgängen, die mittelbar zu einer Veränderung führen (so aber OLG Hamm 1.1.2009 – 15 W 304/09). Diese — in der Diskussion …
WeiterlesenGmbH-Beurkundung durch Notar in Basel-Stadt wirksam
Das OLG Düsseldorf (I‑3 Wx 236/10) hat am 2.3.2011 entschieden: Geschäftsanteile an einer deutschen GmbH können (auch nach den jüngeren Änderungen im deutschen und schweizerischen Recht) durch Beurkundung eines Notars im Kanton Basel-Stadt übertragen werden (§ 15 III GmbHG) . Der gegenteilige Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf wurde aufgehoben. Ferner wurde die Folgefrage, ob der beurkundende ausländische Notar auch die Änderung der Gesellschafterliste zum Handelsregister einreichen könne (§ 40 II GmbHG), klar bejaht (Rn. 50 ff); die Einreichungsbefugnis folge der Fähigkeit zur wirksamen Beurkundung. – Zum Hintergrund der Entscheidung bringt Juve diese Geschichte: Deutsch-Schweizer Kooperation: Anwälte provozieren OLG-Entscheidung.
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„Ich kenne Sie nicht …!“
Die Siemens AG gründet eine GmbH; der eingezahlte Betrag von 25 000 Euro wird ihr als Darlehen zurückgewährt. Das geht in Ordnung, wenn der Rückzahlungsanspruch vollwertig ist (§ 19 Abs. 5 GmbHG). Doch fragte man sich bei den Gerichten in München: wer ist denn wohl diese „Siemens AG” und ist sie auch von guter Bonität? OLG München v. 17.2.2011 — 31 Wx 246/10: „Soweit die Gesellschafterin — hier eine international tätige börsennotierte Aktiengesellschaft — über positive Bewertungen durch international anerkannte Rating-Agenturen verfügt, kann das als Bonitätsnachweis nicht zurückgewiesen werden. Allerdings genügt es nicht … auf die „aktuellen, öffentlich zugänglichen Ratings” zu verweisen, denn das Registergericht …
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