Schützenswerte Anlegerschaft” bei insolventer Aktiengesellschaft — neue Pflichten für den Insolvenzverwalter durch das TUG

Der Ent­wurf eines TUG sieht fol­gende Ergän­zung des WpÜG um einen § 11 vor (und des Bör­sen­ge­set­zes um einen ent­spre­chen­den § 42a): 

Ist die Ver­wal­tungs- und Ver­fü­gungs­be­fug­nis eines nach die­sem Gesetz zu einer Hand­lung Ver­pflich­te­ten auf einen vor­läu­fi­gen oder end­gül­tig bestell­ten Insol­venz­ver­wal­ter über­ge­gan­gen, so hat die­ser, unbe­scha­det einer eige­nen Ver­pflich­tung kraft Amtes, an der Erfül­lung die­ser Pflich­ten mit­zu­wir­ken, ins­be­son­dere durch die Zustim­mung zu hier­für not­wen­di­gen Rechts­ge­schäf­ten und Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Mit­tel.” — Die Minis­te­ri­al­be­grün­dung des erklärt lapi­dar: Damit soll die Infor­ma­ti­ons­lage der von der Insol­venz betrof­fe­nen und daher beson­ders schüt­zens­wer­ten Anle­ger­schaft ver­bes­sert werden”. 

Moment mal. Von der Pleite betrof­fen und nach der Insol­venz­ord­nung schüt­zens­wert” sind die Gläu­bi­ger der Gesell­schaft. Die Aktio­näre haben (im Nor­mal­fall der Über­schul­dung) …

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Insolvenzverschleppungshaftung des Direktors einer deutschen” Limited

Heute wird in der FAZ das Urteil des LG Kiel v. 20.4.2006 (Az.: 10 S 44/05) vor­ge­stellt (S. 14 — dort irr­tüm­lich dem LG Köln zuge­schrie­ben) und von Joa­chim Jahn kom­men­tiert (S. 24). Das Land­ge­richt … hat den Geschäfts­füh­rer (Direc­tor) einer Schön­heits­farm an der Ost­see per­sön­lich zur Haf­tung gegen­über einem Geschäfts­part­ner ver­ur­teilt. Für eine Ltd., deren ein­zige Betriebs­stätte in Deutsch­land liege, gäl­ten die Insol­venz­re­ge­lun­gen des GmbH-Gesetzes.” 

Wie könnte der BGH ent­schei­den? Der Vor­sit­zende Rich­ter des 2. Zivil­se­nats des BGH hat sich 2005 zunächst ein­deu­tig geäu­ßert: Delikts- und Insol­venz­recht begeg­nen ein­an­der in unse­rer Insol­venz­ver­schlep­pungs­haf­tung, die nach der höchst­rich­ter­li­chen Recht­spre­chung ihre Grund­lage in § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. …

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Boris Becker muss Finanzierungszusage erfüllen (Sportgate AG)

An die­je­ni­gen, die es angeht: Ich ver­pflichte mich hier­mit gegen­über der Sport­gate AG i.G. sowohl unver­züg­lich jeg­li­che Ver­luste, die wäh­rend des Geschäfts­gan­ges ein­tre­ten, bis zu einer Summe von 1,5 Mil­lio­nen Euro mit­tels geeig­ne­ter Maß­nah­men aus­zu­glei­chen, als auch die Ver­sor­gung der Gesell­schaft in die­ser Zeit mit flüs­si­gen Mit­teln sicher zu stel­len, so dass die Gesell­schaft jeder­zeit ihren finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen nach­kom­men kann…“ 

Braucht man für die Gül­tig­keit die­ser Zusage einen Notar? Ja, wenn es sich um eine Schen­kung han­delt (§§ 125 S. 1, 518 Abs. 1 S. 2 BGB). Aber das ist keine. Der 2. Zivil­se­nat des BGH hat die Ein­ord­nung als Schen­kung durch das OLG MÜn­chen als eine grund­le­gende Ver­ken­nung der Rechts­na­tur von Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen …

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Senator AG saniert — Friktionen zwischen Insolvenzrecht und Aktienrecht

Die Sena­tor Enter­tain­ment AG mel­det am 29.3: Das zustän­dige Amts­ge­richt hat nach rechts­kräf­ti­ger Bestä­ti­gung des Insol­venz­pla­nes soeben die Auf­he­bung des Insol­venz­ver­fah­rens bekannt gege­ben. Nach Rechts­kraft des Insol­venz­pla­nes am 23. Novem­ber 2005 wur­den die im Insol­venz­plan gere­gel­ten Zah­lun­gen an Gläu­bi­ger vorgenommen.” 

In der FAZ v. 1.4., S. 17 wird der bei Sena­tor tätig gewe­sene Insol­venz­ver­wal­ter RA Rolf Rat­tunde mit den Aus­sa­gen zitiert, dass sich das Insol­venz­recht auch zur Sanie­rung von Bör­sen­un­ter­neh­men eigne und eine Ori­en­tie­rung am eng­li­schen Recht nicht nötig sei. Aller­dings gebe es Wider­sprü­che zum Akti­en­recht, das auf die Zah­lungs­un­fä­hig­keit nicht ein­gehe. Der Insol­venz­ver­wal­ter sei aus­schließ­lich dem Insol­venz­recht ver­pflich­tet und müsse auch keine Ad-hoc-Mit­tei­lun­gen ver­öf­fent­li­chen. Der Ver­wal­ter ist wie ein Betriebs­frem­der, …

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