Nein, das ist nicht die Deflation und hat auch mit dem MoMiG nichts zu tun. Sondern ist durch Art. 61 Abs. 4 S. 1 EGHGB seit zwei Jahren so vorgesehen. In dieser Norm wird bestimmt, dass es eine Doppelveröffentlichung von Eintragungen ins Handelsregister (sowohl nach § 10 HGB als auch zusätzlich noch in einer Tageszeitung) nur bis 31. 12. 2008 gibt. Danach wird ab dem 1.1.2009 nur noch hier bekannt gemacht.
Der Unterschied in den Kosten ist spürbar. Die elektronische Bekanntmachung beläuft sich auf 1 Euro (§ 137 I Nr. 4 KostO), während bislang die Zusatzbekanntmachung in einer Zeitung schon bei der Minimaleintragung einer GmbH-Gründung (s. amtliches Muster) ca. 180 € kostete. …
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