Regierungsentwurf eines EHUG

Die Bun­des­re­gie­rung hat heute den Ent­wurf eines Geset­zes über elek­tro­ni­sche Han­dels- und Unter­neh­mens­re­gis­ter (EHUG) beschlos­sen. Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin erläu­tert: Alle wesent­li­chen offen­le­gungs­pflich­ti­gen Unter­neh­mens­da­ten, wie Regis­ter­ein­tra­gun­gen oder Jah­res­ab­schlüsse wer­den künf­tig online abruf­bar sein. Anle­ger, Geschäfts­part­ner und Ver­brau­cher müs­sen sich die wesent­li­chen Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen künf­tig nicht mehr aus ver­schie­de­nen Daten­ban­ken zusam­men­su­chen, son­dern kön­nen sie ohne nen­nens­wer­ten Auf­wand gebün­delt über das Unter­neh­mens­re­gis­ter im Inter­net abru­fen. Für die Unter­neh­men ist auch die im Ent­wurf vor­ge­se­hene elek­tro­ni­sche Füh­rung der Han­dels­re­gis­ter von gro­ßer Bedeu­tung. Da die Unter­la­gen künf­tig elek­tro­nisch ein­ge­reicht wer­den, kön­nen Vor­gänge elek­tro­nisch bear­bei­tet wer­den und damit Ein­tra­gun­gen schnel­ler erfol­gen.”

Hin­ter­grund ist die geän­derte Publi­zi­täts­richt­li­nie der EG, die eine elek­tro­ni­sche Regis­ter­aus­kunft ab 2007 vor­schreibt. Deutsch­land hat hier eini­gen Nach­hol­be­darf. Der Gesetz­ent­wurf sieht

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Maschinelle Bürokratien — eine Auskunft aus dem (elektronischen) Handelsregister 12/2005

Fik­ti­ver Fall: Bei unse­rem Unter­neh­men ruft an ein Herr Mül­ler-Lüden­scheid, der sich als neuer Geschäfts­füh­rer unse­res gele­gent­li­chen Han­dels­part­ners, der XY-GmbH aus Dort­mund, vor­stellt. Er offe­riert ein durch­aus inter­es­san­tes, zeit­nah zu ent­schei­den­des Geschäft. Wir wol­len eine kurze Abfrage machen, ob Mül­ler-Lüden­scheid tat­säch­lich für die XY-GmbH spricht. — Ände­run­gen in den Per­so­nen der Geschäfts­füh­rer sind zur Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter anzu­mel­den (§ 39 GmbHG). — Sehr gut. Sehen wir also schnell mal nach, denn wir haben gehört, dass es elek­tro­nisch zugäng­li­che Han­dels­re­gis­ter (§ 9a HGB) mitt­ler­weile gibt: 

Wir star­ten im Inter­net mit www​.jus​tiz​.de, dem Jus­tiz­por­tal des Bun­des und der Län­der”. Zwei­ter Klick zu Online­dienste” (hät­ten Sie‚s gewusst?). Drit­ter Klick dort zu Aus­kunft aus den Handels‑, Vereins‑, Genos­sen­schafts- und Part­ner­schafts­re­gis­tern”. …

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