Umfassende Sozial- und Umweltberichterstattung” im Jahresabschluss?

Das Euro­päi­sche Par­la­ment for­dert in einer Ent­schlie­ßung vom 13.3.2007 die Kom­mis­sion auf, einen Vor­schlag zur Ände­rung der Vier­ten Richt­li­nie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978, basie­rend auf Arti­kel 54 Absatz 3 Buch­stabe g des Ver­trags über die Jah­res­ab­schlüsse bestimm­ter Arten von Unter­neh­men (4. Gesell­schafts­rechts­richt­li­nie) vor­zu­le­gen, um neben dem Finanz­au­dit der Unter­neh­men auch eine umfas­sende Sozial- und Umwelt­be­richt­erstat­tung einzubeziehen”. 

Etli­che Groß­un­ter­neh­men ken­nen sol­che Berichte — auf frei­wil­li­ger Basis. Aber eine Ver­pflich­tung für die vie­len Mil­lio­nen klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men EU-weit ein­füh­ren? Das läuft doch auf strik­tem Gegen­kurs zu dem ander­wei­tig ange­kün­dig­ten Büro­kra­tie­ab­bau um 25%”. 

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Aktiengesetzliches Verbot des Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat?

Bei VW und Sie­mens ist er jüngst wie­der in die Kri­tik gera­ten: der direkte Wech­sel vom Vor­stand in den Auf­sichts­rat. Das soll ver­bo­ten wer­den bzw. erst nach fünf Jah­ren erlaubt sein, ver­lau­tet aus Krei­sen (bis­lang) einer der Koali­ti­ons­par­teien. Und pro­du­ziert gefäl­lige Schlag­zei­len: Union will Mana­ger-Durch­marsch in den Auf­sichts­rat stop­pen”. 

Der Cor­po­rate Gover­nance Kodex sagt (Nr. 5.4.2): Dem Auf­sichts­rat sol­len nicht mehr als zwei ehe­ma­lige Mit­glie­der des Vor­stands ange­hö­ren.” und Nr.5.4.4.:” Der Wech­sel des bis­he­ri­gen Vor­stands­vor­sit­zen­den oder eines Vor­stands­mit­glieds in den Auf­sichts­rats­vor­sitz oder den Vor­sitz eines Auf­sichts­rats­aus­schus­ses soll nicht die Regel sein. Eine ent­spre­chende Absicht soll der Haupt­ver­samm­lung beson­ders begrün­det werden.” 

Warum diese fle­xi­ble und dif­fe­ren­zierte Rege­lungs­emp­feh­lung (s. §

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GmbHG-Reform: Regierungsentwurf im April/​Mai 2007

Am kom­men­den Frei­tag erscheint die Janu­ar­aus­gabe von Status:Recht. Dort äußert sich Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (BMJ) zum Stand des Ver­fah­rens einer GmbHG-Reform (MoMiG)”. Er zieht eine ins­ge­samt posi­tive Zwi­schen­bi­lanz der seit­he­ri­gen Reform­dis­kus­sion. Um nur zwei Punkte zu nen­nen: Für den Cash Pool wird die Ten­denz einer Rück­kehr zum bilan­zi­el­len Den­ken kon­sta­tiert; die Akzep­tanz der Grün­dungs­theo­rie für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sei eine kleine, aber unblu­tige Revo­lu­tion. Im April/​Mai 2007 wird vor­aus­sicht­lich ein Regie­rungs­ent­wurf vorliegen. 

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EU-Kommissar McCreevy zur 14. RL und zur EPG

Char­lie McCreevy, EU-Kom­mis­sar für Bin­nen­markt und Dienst­leis­tun­gen, hat vor dem EP-Rechts­aus­schuss zu wich­ti­gen The­men des euro­päi­schen Gesell­schafts­rechts gespro­chen

Zur Sitz­ver­le­gungs-Richt­li­nie:

Firstly, we need to make sure that com­pa­nies can fully reap the bene­fits of the Inter­nal Mar­ket. Com­pa­nies should enjoy full mobi­lity wit­hin the EU – which is not the case today. For that rea­son, I have asked my ser­vices to start asses­sing the impact of a Direc­tive enab­ling com­pa­nies to move their regis­tered office from one Mem­ber State to ano­t­her. On that basis, I envi­sage sub­mit­ting a pro­po­sal for a 14th Com­pany Law Direc­tive next spring.” 

Zur Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft:

Secondly, many sta­ke­hol­ders expres­sed strong sup­port for a Sta­tute for the Euro­pean Pri­vate Com­pany. Your Com­mit­tee has just voted on a report

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Fahrplan für ein Private-Equity-Gesetz bekannt gegeben

Die Bun­des­re­gie­rung ant­wor­tet heute auf eine kleine Anfrage der FDP-Frak­tion zur Pri­vate-Equity- und Venture-Capital-Branche. 

Die Aus­wir­kun­gen von Pri­vate-Equity-Trans­ak­tio­nen, vor allem die Frage, ob es in ein­zel­nen Fäl­len zu schäd­li­chen Fol­gen kom­men kann, werde zur­zeit in einem For­schungs­pro­jekt unter­sucht. Ergeb­nisse die­ses Gut­ach­tens der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Mün­chen wür­den in das geplante Pri­vate-Equity-Gesetz ein­flie­ßen. Anfang Dezem­ber werde im Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium eine Pro­jekt­ar­beits­gruppe ein­ge­setzt, die zunächst die Eck­punkte eines sol­ches Geset­zes erar­bei­ten soll. Anschlie­ßend werde ein Refe­ren­ten­ent­wurf erar­bei­tet, der bis Mitte 2007 in das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren ein­ge­bracht wer­den soll. Das Gesetz soll zeit­gleich mit der Unter­neh­mens­steu­er­re­form zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. 

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Biedenkopf-Mitbestimmungskommission geplatzt

Die Bie­den­kopf-Kom­mis­sion konnte sich nach Berich­ten vom Wochen­an­fang nicht eini­gen und wird kei­nen gemein­sa­men Bericht vor­le­gen (der laut Koali­ti­ons­ver­trag die Grund­lage für einen Regie­rungs­ent­wurf hätte bil­den sol­len: Wir wer­den die – ein­ver­nehm­lich erziel­ten — Ergeb­nisse der Kom­mis­sion aufgreifen”). 

Der noch von der Regie­rung Schrö­der ein­ge­setz­ten Kom­mis­sion gehö­ren neben Bie­den­kopf an: Michael Som­mer (DGB-Vor­sit­zen­der), Jür­gen Peters (IG-Metall-Vor­sit­zen­der), Gün­ter Rep­pien (Gesamt­be­triebs­rats­vor­sit­zen­der RWE Power AG), Die­ter Hundt (BDA-Prä­si­dent), Jür­gen Thu­mann (BDI-Prä­si­dent), Man­fred Gentz (ICC-Prä­si­dent), Wolf­gang Stre­eck (Max-Planck-Insti­tut) und Hel­mut Wiß­mann (ehe­ma­li­ger Prä­si­dent des Bundesarbeitsgerichts). 

Grund des Streits: Die 1976 maß­geb­lich auch auf Vor­schlag Bie­den­kopfs ein­ge­führte pari­tä­ti­sche Mit­be­stim­mung im Auf­sichts­rat sollte als sol­che unan­ge­tas­tet blei­ben. Hin­ge­gen setz­ten die drei Arbeit­ge­ber­ver­tre­ter auf eine (der SE nach­emp­fun­dene) Ver­hand­lung der Mit­be­stim­mung unter den Betei­lig­ten, wobei die …

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Vorstandsgehälter: bei 350 000 Euro abgeregelt?

Die Links­par­tei hat einen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht, wonach § 87 AktG um fol­gen­den Satz ergänzt wer­den soll:

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Die Gesamt­be­züge des ein­zel­nen Vor­stands­mit­glieds dür­fen nicht mehr als das Zwan­zig­fa­che eines sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Beschäf­tig­ten in der unters­ten Lohn- und Gehalts­gruppe betra­gen.“

Dann wäre bei ca. 350 000 Euro im Jahr Schluss. Nach einer aktu­el­len Stu­die des DSW ver­dient ein Vor­stands­mit­glied einer DAX30-Gesell­schaft ca 1,7 Mio Euro. 

Die Links­par­tei schreibt in der Begrün­dung: Bund, Län­der und Gemein­den wer­den durch die Novel­lie­rung nicht mit Kos­ten belas­tet.” Da hat sie die Steu­er­aus­fälle nicht gese­hen, denn 1,7 Mio Brut­to­ge­halt zahlt deut­lich mehr Ein­kom­men­steuer. Und vor allem sind die Kos­ten einer Grenz­si­che­rung (sagen wir: einer Mauer) nicht benannt. Eine sol­che Anlage …

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