ZGR-Symposion 2006: Krisenvermeidung und Krisenbewältigung bei der GmbH

Kri­sen und Insol­ven­zen bei der GmbH — Was kann das Gesell­schafts­recht bei­tra­gen, um die GmbH in der Krise zu sta­bi­li­sie­ren? Und was leis­ten zB die Anfech­tungs­re­geln des Insol­venz­rechts, um Ver­mö­gens­ver­schie­bun­gen an Gesell­schaf­ter zu begeg­nen? Wie ist mit insol­ven­ten Schein­aus­lands­ge­sell­schaf­ten” umzu­ge­hen? Diese und wei­tere Pro­bemfel­der dis­ku­tier­ten am 13./14.Januar ca 100 Teil­neh­mer am ZGR-Sym­po­sion, die haupt­säch­lich aus der Rechts­wis­sen­schaft und aus der Anwalt­schaft kamen; die Rich­ter des 2. Zivil­se­nats des BGH waren eben­falls zuge­gen; dage­gen konnte man Unter­neh­mens­ju­ris­ten kaum aus­ma­chen. Die Refe­rate sind in einer ZGR-Aus­gabe nach­zu­le­sen, die etwa zur Jah­res­mitte erscheint. 

Eine Frage trieb die Teil­neh­mer um: was plant der Gesetz­ge­ber in Sachen GmbH-Reform? Goe­tte kri­ti­sierte in sei­nem Ein­füh­rungs­bei­trag, dass im ver­gan­ge­nen Jahr schon ein inof­fi­zi­el­ler Gesetz­ent­wurf in Insi­der­krei­sen” zir­ku­lierte. …

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Vorschlag für eine EU-Richtlinie über Aktionärs(stimm)rechte

Wäh­rend der Käu­fer einer Indus­trie­ware in der EU einen Min­dest­stan­dard im Hin­blick auf Rege­lun­gen über Pro­dukt­si­cher­heit, Infor­ma­tion und Ver­brau­cher­schutz erwar­ten kann, wird man sol­ches dem Erwer­ber der Kapi­tal­marktt­ware Aktie“ nicht in Aus­sicht stel­len dür­fen. Er erwirbt ein Pro­dukt, das auf dem euro­päi­schen Kapi­tal­markt ange­bo­ten wird, ohne dass es einen Min­dest­stan­dard gibt. Viel­mehr ist es bis­lang ganz den mit­glied­staat­li­chen Rechts­ord­nun­gen über­las­sen, wel­che Rechte und Pflich­ten sich mit dem Hal­ten einer Aktie ver­bin­den. Das Stimm­recht, das Rede­recht, das Infor­ma­ti­ons­recht, das Teil­nah­me­recht, das Kon­troll­recht ist in jedem der 25 Mit­glied­staa­ten anders geregelt. 

Das soll sich ändern. Heute wurde der Vor­schlag einer Richt­li­nie ver­öf­fent­licht, der die recht­zei­tige Infor­ma­tion über Haupt­ver­samm­lun­gen, keine Akti­en­sperre vor Haupt­ver­samm­lun­gen, Gele­gen­heit zur Stimm­ab­gabe ohne phy­si­sche Anwe­sen­heit und die …

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Keine Unternehmensnachrichten für die Hälfte der Bevölkerung?

Etwa die Hälfte der Haus­halte hat eige­nen Inter­net­zu­gang, sagt die Sta­tis­tik. Ist dann die andere Hälfte von Pflicht­mit­tei­lun­gen der Unter­neh­men aus­ge­schlos­sen, wenn mit dem EHUG eine zen­trale Inter­net­ver­öf­fent­li­chung ein­ge­führt wird (und die bis­he­rige Publi­ka­tion im Print-Bun­des­an­zei­ger und in eini­gen Tages­zei­tun­gen nicht mehr obli­ga­to­risch ist)? Das sieht auf den ers­ten Blick erschre­ckend aus, und mit die­sem Schre­cken spielt ein Arti­kel im aktu­el­len Wert­pa­pier” (Mit­glie­der­zeit­schrift der DSW). Doch wie immer wenn Sta­tis­tik im Spiel ist lohnt ein zwei­ter Blick auf die Angelegenheit. 

Der Adres­sa­ten­kreis für Unter­neh­mens­nach­rich­ten darf nicht ein­fach mit der Bevöl­ke­rung” gleich­ge­setzt wer­den. An zeit­na­hen Ori­gi­nal­mit­tei­lun­gen ist rea­lis­ti­scher­weise inter­es­siert, wer am Wert­pa­pier­han­del teil­nimmt oder Geschäfts­part­ner ist. Und bei die­sem Teil darf man ver­mu­ten, dass er eine weit über­durch­schnitt­li­che Inter­net­pe­ne­tra­tion

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Europäische Privatgesellschaft: machbar?

Ja, sagt jetzt eine von der EU-Kom­mis­sion bei der fran­zö­si­schen Bera­tungs­ge­sell­schaft AETS in Auf­trag gege­bene Stu­die, die in der letz­ten Woche in Brüs­sel vor­ge­stellt wurde (Anfang 2006 in deut­scher Ver­sion). Nächs­tes Jahr im Früh­ling soll die Frage von der Gene­ral­di­rek­tion Markt (künf­tig dafür zustän­dig) in einer Anhö­rung auf­ge­grif­fen werden. 

Schon 1998 wurde von der Pari­ser Han­dels­kam­mer der Vor­schlag für eine ent­spre­chende Ver­ord­nung vor­ge­legt. Seit­her ist die Idee einer Euro-GmbH” (= einer genuin euro­päi­schen Rechts­form für kleine und mitt­lere Unter­neh­men) in der Dis­kus­sion: Braucht man die neue Rechts­form über­haupt, wenn die Nie­der­las­sungs­frei­heit nach der EuGH-Judi­ka­tur umfas­send die Tätig­keit im Bin­nen­markt erlaubt? Oder wenn die grenz­über­schrei­tende Ver­schmel­zung eine Umstruk­tu­rie­rung ohne Wei­te­res mög­lich wer­den lässt? 

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Aktionärsforum (Staat) gegen Aktionaersforum (privat)

Das Aktio­närs­fo­rum ist über die intui­tive” Adresse (mit Umlaut) lei­der nur für die Nut­zer bestimm­ter Brow­ser (etwa Mozilla Fire­fox) zu errei­chen. Die (umlaut­lose) Vari­ante Aktio​na​ers​fo​rum​.de gehört Harald Peter­sen aus Bay­reuth, der groß­zü­gig auf die amt­li­chen” Sei­ten ver­linkt.
Trotz aller Hoff­nun­gen der Jus­tiz­mi­nis­te­rin wird das Forum” zur Zeit vor allem von der Deut­schen Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz (DSW) genutzt, die dort für eine Viel­zahl von Gesell­schaf­ten eine Auf­for­de­rung hin­sicht­lich der Über­tra­gung von Stimm­rech­ten” ver­öf­fent­licht… Weder das Gesetz, noch die kon­kre­ti­sie­rende Ver­ord­nung (die im Übri­gen ein Mus­ter­bei­spiel für klas­si­sche” deut­sche Gesetz­ge­bung ist) noch die AGBs des Bun­des­an­zei­ger-Ver­la­ges erlau­ben näm­lich eine echte Dis­kus­sion” (wie man sie von einem …

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