Organhaftung: Beschlüsse des 70.DJT

Die wirt­schafts­recht­li­che Abtei­lung des 70. DJT zur Organ­haf­tung hat sich u.a. für fol­gende Geset­zes­än­de­run­gen aus­ge­spro­chen:

  • Die Sat­zung soll die akti­en­recht­li­che Innen­haf­tung der Organ­mit­glie­der begren­zen können. 
  • Es sollte klar­ge­stellt wer­den, dass ein Vor­stands­mit­glied grund­sätz­lich auf die ord­nungs­ge­mäße Wahr­neh­mung der Res­sort­ver­ant­wort­lich­keit eines ande­ren Vor­stands­mit­glieds ver­trauen darf. 
  • Die Beweis­last­re­gel des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG sollte gestri­chen wer­den. Der Anwen­dungs­be­reich der Beweis­last­re­gel sollte zumin­dest auf amtie­rende Organ­mit­glie­der begrenzt wer­den. Die Beweis­last­re­gel sollte zumin­dest um ein Recht des aus­ge­schie­de­nen Organ­mit­glieds auf Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen ergänzt werden. 
  • Die Drei­jah­res­frist des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG sollte ersatz­los entfallen. 
  • Es sollte die zehn­jäh­rige Ver­jäh­rungs­frist der § 93 Abs. 6 AktG abge­schafft werden. 
  • Der Gesetz­ge­ber sollte regeln, dass der Auf­sichts­rat über die Mög­lich­keit ver­fügt, der
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Gesetzesvorhaben im Gesellschaftsrecht 2014

Für die, wel­che bei der Ver­an­stal­tung Aktu­elle Gesetz­ge­bung im Gesell­schafts­recht” nicht dabei sein konn­ten, hier die wesent­li­chen Aussagen:

Geschlech­ter­quote im Auf­sichts­rat: Der Gesetz­ent­wurf des BMJV für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im Öffent­li­chen Dienst” ist haus­in­tern fer­tig­ge­stellt (zu den Leit­li­nien); er befin­det sich der­zeit in der Res­sort­ab­stim­mung inner­halb der Bun­des­re­gie­rung. Seine Zulei­tung an die inter­es­sier­ten Kreise” ist noch in die­sem Monat zu erwar­ten. — Der Ent­wurf wird hier notiert werden.

Die Akti­en­rechts­no­velle 2014 wird neu ein­ge­bracht. Bis Mitte Juni sind die inter­es­sier­ten Kreise” zur Stel­lung­nahme auf­ge­for­dert. Neu in dem Refe­ren­ten­ent­wurf sind zwei Gegen­stände. Zum einen die Klar­stel­lung, dass der …

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Zur aktuellen Gesetzgebung im Gesellschaftsrecht …

… spricht Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (Lei­ter des Refe­rats für Gesell­schafts­recht im Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz) im Haus der Uni­ver­si­tät, Scha­dow­platz 14, 40212 Düs­sel­dorf am Mitt­woch, 4. Juni 2014, 18.30 Uhr. Die (kos­ten­freie) Vor­trags­ver­an­stal­tung wird vom Insti­tut für Unter­neh­mens­recht an der Juris­ti­schen Fakul­tät orga­ni­siert (Reihe: Forum Unter­neh­mens­recht). Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird um Anmel­dung gebeten. 

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Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ (Leitlinien)

Das BMJV hat heute Leit­li­nien für das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren” zur Geschlech­ter­quote vor­ge­stellt. Zunächst wer­den die Vor­ga­ben im Koali­ti­ons­ver­trag” wie­der­holt (s. dazu hier). Dann fol­gen Vor­stel­lun­gen dazu, wie die Quote umge­setzt wer­den soll. Es wird jeweils nach Anteils­eig­ner- und Arbeit­neh­mer­bank quo­tiert (letz­te­res ist offen­bar ein Pro­blem für Gewerk­schaf­ten). Bei Nicht­ein­hal­tung der Quote sol­len die für das min­der­re­prä­sen­tierte Geschlecht vor­ge­se­he­nen Plätze recht­lich unbe­setzt blei­ben (so. lee­rer Stuhl).” Zum Anwen­dungs­be­reich wird gesagt, es han­delt sich aus­schließ­lich um Akti­en­ge­sell­schaf­ten (AG) und Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten auf Aktien (KGaA).” Da kommt aber noch die SE hinzu … . 

Die Leit­li­nien brin­gen gegen­über den Ankün­di­gun­gen nichts Neues. Sie erschei­nen als Aus­druck der rechts­po­li­ti­schen und rechts­tech­ni­schen Pro­ble­ma­tik, einen Refe­ren­ten­ent­wurf wie ange­kün­digt

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Fehlerhafte Aufsichtsratswahl: gesetzliche Regelung?

Sollte es eine gesetz­li­che Rege­lung für den Fall geben, dass eine Auf­sichts­rats­wahl gericht­lich ange­grif­fen wird? Mit die­ser Frage hat sich am 27.2.2014 der Ber­li­ner Kreis zum Gesell­schafts­recht (s.u.) befasst. Anlass war das IKB-Urteil des BGH v. 19.2.2013 (II ZR 56/12), das grund­sätz­lich von einem rück­wir­ken­den Amts­ver­lust aus­geht. Ein Teil der Dis­ku­tan­ten war der Auf­fas­sung, ein drin­gen­des Rege­lungs­be­dürf­nis bestehe nicht. Sehr sel­ten werde der gesamte Auf­sichts­rat neu und feh­ler­haft bestellt, knappe Ent­schei­dun­gen in Auf­sichts­rä­ten seien nicht üblich, die Hand­lungs­fä­hig­keit sei somit in der Regel gege­ben, mit den vom BGH gezeig­ten Aus­nah­men könne man arbei­ten. Ein ande­rer Teil sprach sich für ein Ein­grei­fen des Gesetz­ge­bers aus. Inso­weit war man sich …

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Aktienrechtsnovelle 2014

Die Akti­en­rechts­no­velle 2013, die zwei Tage vor der Wahl geschei­tert war (man lernt dar­aus, ein Gesetz nicht so kurz vor der Wahl in den Bun­des­rat gehen zu las­sen, dass ein Ein­spruch der Län­der­kam­mer vom Bun­des­tag nicht mehr über­stimmt wer­den kann), muss wie­der ein­ge­bracht wer­den. Sie ent­hält vie­les, was in der letz­ten Wahl­pe­ri­ode breit dis­ku­tiert wor­den und unstrei­tig ist (u. a. zur umge­kehr­ten Wan­del­an­leihe, zur Vor­zugs­ak­tie etc., aber auch Rege­lun­gen zur Inha­ber­ak­tie, die inter­na­tio­na­lem Druck von FATF und G8 zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche nach­kom­men). Diese Novelle wird als Refe­ren­ten­ent­wurf erneut vor­ge­legt wer­den und sicher wird es wie­der viele Wün­sche geben, was man noch alles zusätz­lich auf­neh­men solle. Dazu könnte auch ein Record Date für Namens­ak­tien in Deutsch­land gehö­ren. …

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Große Koalition und das (GmbH-)Gesellschaftsrecht (update)

Einige Anmer­kun­gen dazu in der GmbH-Rund­schau 2/2014: GmbHR im Blick­punkt”. — Ergän­zung (nach einem Leser­hin­weis): Die Ein­schät­zung, die Frau­en­quote sei kein GmbH-Thema, könnte vor­ei­lig sein. Zwar will der Koali­ti­ons­ver­trag nur die Auf­sichts­räte von voll mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen und bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men” der Quo­ten­ge­setz­ge­bung unter­zie­hen. An ande­rer Stelle spricht der Koali­ti­ons­ver­trag von bör­sen­no­tier­ten oder mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen Unter­neh­men”, die sich Quo­ten­ziele zu ste­cken hät­ten. Ob die Kri­te­rien (Mit­bestG / Bör­sen­no­tie­rung) kumu­la­tiv oder alter­na­tiv gel­ten sol­len, ist also durch­aus offen. 

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