Das Anfechtungsklagemilieu …

… gewis­ser Kreise beleuch­tet Joa­chim Jahn in der FAZ mit inter­es­san­ten Details aus deren Binnenkommunikation. 

Der Ruf nach Ein­füh­rung einer Min­dest­schwelle für Anfech­tungs­kla­gen wird lau­ter (so Gehb, der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Uni­ons­frak­tion im Bun­des­tag, Han­dels­blatt v. 27.9.2007).
Damit wäre der Ana­chro­nis­mus besei­tigt, dass der Inha­ber einer Aktie im Wert von z.B. 20 Euro fak­tisch eine Mil­li­ar­den­trans­ak­tion blo­ckie­ren kann. Denk­bar wäre auch eine gestufte Lösung: es bleibt bei der Indi­vi­dual­klage, aber sie wirkt erst ab 5% ein­tra­gungs­hem­mend (was ggf. im Frei­ga­be­ver­fah­ren über­wun­den wer­den muss). 

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