Die Bundestagswahl und das Unternehmensrecht (3)

Das Regie­rungs­pro­gramm 2009 – 2013″ von CDU/CSU ent­hält (wenn ich es nicht über­se­hen habe) keine Aus­sa­gen zum klas­si­schen Unter­neh­mens­recht.
Unter dem Titel Faire Regeln für inter­na­tio­nale Finanz­märkte und Welt­wirt­schaft” wer­den einige Vor­ha­ben genannt, die in ers­ter Linie inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Stan­dards der Regu­lie­rung und Über­wa­chung” betref­fen. Zur Rech­nungs­le­gung immer­hin dies: Wir stre­ben eine Über­ar­bei­tung der inter­na­tio­na­len Stan­dards zur Rech­nungs­le­gung an. Wir set­zen uns dafür ein, aus euro­päi­scher Tra­di­tion ein Modell zu ent­wi­ckeln, das sich vom bis­he­ri­gen anglo-ame­ri­ka­nisch gepräg­ten unter­schei­det. Das vom ehr­ba­ren Kauf­mann zu beach­tende Prin­zip der Vor­sicht und Vor­sorge muss Bewer­tungs­ma­xime sein.” Und was soll auf Finanz­in­ves­to­ren” zukom­men? Na klar, mehr Trans­pa­renz” … Ihre Geschäfts­lage und ihre Ver­schul­dungs­po­si­tion müs­sen aus ihrer Rech­nungs­le­gung klar erkenn­bar sein.”

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