Disziplinarbefugnis im Vereinsverband (BGH): Zwangsabstieg

A ist Mit­glied im Ver­ein B, der wie­derum Mit­glied im Ver­ein C ist. A nimmt an einem Wett­be­werb teil, den B und C ver­an­stal­ten. Er ver­stößt gegen eine Regel, die C für die Teil­nahme vor­ge­se­hen hat. Kann B den A ver­eins­dis­zi­pli­na­risch belan­gen (hier: Zwangs­ab­stieg aus der Regio­nal­liga)? — Der BGH (II. Zivil­se­nat) sagt: nein.

Eine ver­eins­recht­li­che Dis­zi­pli­nar­strafe darf ver­hängt wer­den, wenn sie in der Sat­zung des Ver­eins vor­ge­se­hen ist. Dabei muss die Rege­lung ein­deu­tig sein, damit die Mit­glie­der des Ver­eins die ihnen even­tu­ell dro­hen­den Rechts­nach­teile erken­nen und ent­schei­den kön­nen, ob sie diese hin­neh­men oder ihr Ver­hal­ten ent­spre­chend ein­rich­ten wol­len. Eine der­ar­tige Grund­lage fehlt in der Sat­zung des Beklag­ten, soweit es um Dis­zi­pli­nar­stra­fen bei Nicht­zah­lung von Aus­bil­dungs­ent­schä­di­gun­gen geht.“ (Pres­se­mit­tei­lung v. 20.9.2016).

In Ver­eins­ver­band ist dem­nach nicht eine Gesamt‑, son­dern eine Ein­zel­be­trach­tung anzu­stel­len. Regeln eines über­ge­ord­ne­ten Ver­bands … gel­ten grund­sätz­lich nur für des­sen Mit­glie­der. Sie erstre­cken sich nicht allein auf­grund der Mit­glied­schaft eines nach­ge­ord­ne­ten Ver­eins … in dem über­ge­ord­ne­ten Ver­band auf die Mit­glie­der des nach­ge­ord­ne­ten Ver­eins.“ Ob ein blo­ßer Ver­weis auf die Sat­zung des über­ge­ord­ne­ten“ Ver­eins genügt hätte, bleibt offen.

Der BGH hat sel­ten Gele­gen­heit, wich­tige Fra­gen des Ver­eins­rechts zu klä­ren. Ob er eine sol­che auch ein­mal zum Thema Rechts­form­ver­feh­lung“ erhält?

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