Die Bundesregierung hat gestern „Eckpunkte eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken” verabschiedet. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
— Überarbeitung der Vorschriften zum abgestimmten Verhalten von Investoren, so genannte acting in concert,
— aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen,
— bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen,
— Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten,
— verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien,
— Konkretisierung der Informationsrechte der Belegschaften,
— Prüfung einer verbesserten Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen,
— intensive Beobachtung von Risiken durch BaFin und Deutsche Bundesbank.
Dieses Risikobegrenzungsgesetz (was für ein Name …) soll 2008 mit dem MoRaKG, welches das WKBG einführt und das UBGG ändert, in Kraft treten — alles klar?
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