Ein juristisches Schlachtengetümmel“ …

… bei der Baye­ri­schen Hypo- und Ver­eins­bank Akti­en­ge­sell­schaft (HVB) beschreibt Joa­chim Jahn in der FAZ.
Der vom Stimm­recht aus­ge­schlos­sene (§ 136 AktG) Mehr­heits­ak­tio­när (Uni­Credit) erhebt Anfech­tungs­klage (§§ 243, 246 AktG) gegen einen Beschluss der Haupt­ver­samm­lung, wonach Ersatz­an­sprü­che durch einen beson­de­ren Ver­tre­ter (§ 147 AktG) gel­tend gemacht wer­den sol­len (E‑Bundesanzeiger v. 19.7.2007). Der beson­dere Ver­tre­ter (RA Dr. Hei­del) will sich per einst­wei­li­ger Ver­fü­gung gegen die Akti­en­ge­sell­schaft den gewünsch­ten Zugang zu Infor­ma­tio­nen ver­schaf­fen. Fer­ner haben 48 Klein­ak­tio­näre Anfech­tungs­kla­gen gegen Sat­zungs­än­de­run­gen und Zustim­mungs­be­schlüsse zu Aus­glie­de­rungs- und Über­nah­me­ver­trä­gen erho­ben (E‑Bundesanzeiger v. 13.7.2007). Des Wei­te­ren kla­gen 8 Aktio­näre auf immer­hin 17,35 Mrd. € Scha­dens­er­satz gegen die HVB und deren herr­schen­des Unter­neh­men sowie gegen die gesetz­li­chen Ver­tre­ter der bei­den Unter­neh­men (§§ 317, 318, 309 IV AktG). 

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