Die Kommission hat heute eine Mitteilung veröffentlicht „über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung”. Darin werden die „interessierten Kreise” um Konsultation gebeten.
Die Kommission stellt zwei Optionen vor: Die erste besteht darin, zu prüfen, ob alle bestehenden Richtlinien noch benötigt werden oder ob der Gesellschaftsrechtsbestand der EU auf die Rechtsakte reduziert werden sollte, die grenzübergreifende Aspekte regeln. Die zweite, erheblich weniger weitreichende Option besteht darin, sich nur auf einzelne konkrete Vereinfachungsmaßnahmen zugunsten der EU-Unternehmen zu konzentrieren.
Es wird um Stellungnahme dazu gebeten, ob
– die Vorschriften der Dritten und der Sechsten Richtlinie zu inländischen Fusionen
und Spaltungen,
– die Vorschriften über das Kapital von Aktiengesellschaften oder zumindest das
Kapitalerhaltungskonzept der Zweiten Richtlinie und/oder
– die Vorschriften der Zwölften Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter
Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
ganz oder teilweise aufgehoben werden sollten.
Vereinfachungen werden insbesondere bei der ersten und elften Richtlinie erwogen, z.B. der Verzicht auf die zusätzliche Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen.
Auch die Sitzverlegung einer SE soll evtl. neu geregelt werden.
Schreiben Sie einen Kommentar