Ein vereinfachtes Unternehmensumfeld” — neue Konsultation der EU-Kommission

Die Kom­mis­sion hat heute eine Mit­tei­lung ver­öf­fent­licht über ein ver­ein­fach­tes Unter­neh­mens­um­feld in den Berei­chen Gesell­schafts­recht, Rech­nungs­le­gung und Abschluss­prü­fung”. Darin wer­den die inter­es­sier­ten Kreise” um Kon­sul­ta­tion gebeten. 

Die Kom­mis­sion stellt zwei Optio­nen vor: Die erste besteht darin, zu prü­fen, ob alle bestehen­den Richt­li­nien noch benö­tigt wer­den oder ob der Gesell­schafts­rechts­be­stand der EU auf die Rechts­akte redu­ziert wer­den sollte, die grenz­über­grei­fende Aspekte regeln. Die zweite, erheb­lich weni­ger weit­rei­chende Option besteht darin, sich nur auf ein­zelne kon­krete Ver­ein­fa­chungs­maß­nah­men zuguns­ten der EU-Unter­neh­men zu konzentrieren. 

Es wird um Stel­lung­nahme dazu gebe­ten, ob 
– die Vor­schrif­ten der Drit­ten und der Sechs­ten Richt­li­nie zu inlän­di­schen Fusio­nen
und Spal­tun­gen,
– die Vor­schrif­ten über das Kapi­tal von Akti­en­ge­sell­schaf­ten oder zumin­dest das
Kapi­tal­erhal­tungs­kon­zept der Zwei­ten Richt­li­nie und/​oder
– die Vor­schrif­ten der Zwölf­ten Richt­li­nie über Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter
Haf­tung mit einem ein­zi­gen Gesell­schaf­ter
ganz oder teil­weise auf­ge­ho­ben wer­den sollten. 

Ver­ein­fa­chun­gen wer­den ins­be­son­dere bei der ers­ten und elf­ten Richt­li­nie erwo­gen, z.B. der Ver­zicht auf die zusätz­li­che Bekannt­ma­chung von Handelsregistereintragungen. 

Auch die Sitz­ver­le­gung einer SE soll evtl. neu gere­gelt werden. 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .