Es gibt kein Verbandssanktionengesetz”

Um Auf­merk­sam­keit hei­schende Über­schrif­ten sind eigent­lich nichts Neues, in der nüch­ter­nen Welt der juris­ti­schen Fach­me­dien aller­dings schon. Des­halb fällt der Titel des ers­ten Bei­trags in der Neuen Zeit­schrift für Gesell­schafts­recht (2019, 1361) so auf: Das neue Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz”, wel­ches neun Sei­ten lang bespro­chen wird. Indes­sen: Es gibt kein sol­ches Gesetz! Es gibt auch kei­nen Ent­wurf eines Geset­zes, der im Bun­des­tag behan­delt würde. Es gibt nicht ein­mal einen Ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung. Und schließ­lich auch kei­nen offi­zi­el­len Ent­wurf aus dem Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium. Son­dern allein den Ent­wurf eines Ent­wurfs (hier; die Ver­öf­fent­li­chung wurde zurück­ge­zo­gen zwecks wei­te­rer Klä­rung unter den Ministerien).  Was der­zeit in Publi­ka­tio­nen und Semi­na­ren hin und her ver­han­delt wird, ist also nicht das Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz”. Gewiss kann man sich auch schon auf das Kon­zept stür­zen, künf­ti­ges Recht erah­nend und dar­auf Ein­fluss zu neh­men suchend. Aber bitte gleich deut­lich sagen, dass man es mit einem inof­fi­zi­el­len Vor­ent­wurf zu tun hat. 

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