Fragen und Antworten zur Gesellschafterversammlung bei der GmbH nach dem COVMG

Das COVMG ermög­licht in die­sem Jahr ein erleich­ter­tes Beschluss-Umlauf­ver­fah­ren bei der GmbH, das auch gegen den Wider­stand ein­zel­ner Gesell­schaf­ter betrie­ben wer­den kann. Daran knüp­fen sich zahl­rei­che Fra­gen, deren Beant­wor­tung hier ver­sucht wird: FAQ GmbH-Beschlüsse nach COVMG (PDF), Stand 27.5.2020.

Hin­weis: Die FAQ zur vir­tu­el­len HV bei der AG fin­den sich –> hier).

3 Kommentare

  1. Inter­es­sant auch die Frage , wann Kapi­tal­erhö­hun­gen wirk­sam wer­den, vgl. § 7c WSftG. Auch ohne Ein­trgung im Han­dels­re­gis­ter? Vgl. feh­len­den Ver­weis in § 9a I auf § 7c S. 3 WStfG, in der Eile des Gefechts wohl vergessen.

  2. Doch kein Ver­se­hen, KE bei der GmbH ist erst mit Ein­tra­gung in das HE per­fekt, anders die KE gegen Ein­la­gen bei der AG, (nur) hier wurde vor­ver­la­gert; näher Noack DB 2020, 1328 (1330 f.)

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