Frühjahrstreffen des AK EUR: Umsetzung der Kapitalrichtlinie

Der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht hat sich am Frei­tag in Frankfurt/​M. zu sei­ner Früh­jahrs­sit­zung getrof­fen. Das Haupt­thema war die Umset­zung der geän­der­ten Kapi­tal­richt­li­nie in deut­sches (Aktien-)Recht. Ein Gesetz­ent­wurf ist in den nächs­ten Mona­ten zu erwar­ten. Prof. Dr. Cahn refe­rierte über den Erwerb eige­ner Aktien, Prof. Dr. Dry­gala behan­delte die Finan­cial Assi­s­tance, Prof. Dr. Schä­fer sprach über neue Regeln für Sach­ein­la­gen und Prof. Dr. Ekkenga über die Reform der Kapitalherabsetzung. 

Fer­ner wur­den die (Teil-)Ergebnisse zweier Arbeits­grup­pen prä­sen­tiert und dis­ku­tiert, die auf dem Herbst­tref­fen in Köln ein­ge­rich­tet wor­den waren. RA Dr. Simon behan­delte Reform­fra­gen im Umwand­lungs­recht; Prof. Dr. Henn­richs stellte Über­le­gun­gen zur Aus­ge­stal­tung einer Aus­schüt­tungs­sperre bei IFSR-Bilan­zen vor, für die schon ein Geset­zes­vor­schlag erar­bei­tet wurde. 

Dr. Kuck (Büro MdEP Lehne) berich­tete über rechts­po­li­ti­sche Ent­wick­lun­gen des Unter­neh­mens­rechts in Brüssel/​Straßburg.

Die Refe­rate wer­den dem­nächst im Kon­zern” publiziert. 

Die nächste Sit­zung des AK EUR ist am 16.11. 2007 in Mann­heim. Dort wird eine auf dem Früh­jahrs­tref­fen erkannte Frage im Mit­tel­punkt ste­hen: Ob und inwie­weit die beson­de­ren deut­schen Regeln der Indi­vi­du­al­an­fech­tung im Akti­en­recht eine sinn­volle prak­ti­sche Umset­zung der euro­päi­schen Richt­li­nien (insb. über Kapi­tal und Umwand­lun­gen) behindern. 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .