Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes

Die Bun­des­re­gie­rung hat heute Grund­sätze guter Unter­neh­mens- und Betei­li­gungs­füh­rung für den Bereich des Bun­des beschlos­sen. Damit soll die Trans­pa­renz bei Unter­neh­men mit mehr­heit­lich öffent­li­cher Betei­li­gung des Bun­des erhöht wer­den. Kern des Regel­werks ist der Public Cor­po­rate Gover­nance Kodex des Bun­des, der die Gedan­ken der Cor­po­rate Gover­nance auf die Beson­der­hei­ten öffent­li­cher Betei­li­gungs­un­ter­neh­men aus­rich­tet. Das BMJ erklärt dazu: Der Public Cor­po­rate Gover­nance Kodex rich­tet sich ver­bind­lich an Unter­neh­men in pri­va­ter Rechts­form mit mehr­heit­li­cher Betei­li­gung des Bun­des. Dies sind über­wie­gend Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung. Des­halb ist der Public Cor­po­rate Gover­nance Kodex rechts­form­über­grei­fend for­mu­liert und setzt andere Schwer­punkte als der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex.” Und auch dies: Cor­po­rate Gover­nance bedeu­tet wört­lich über­setzt Unter­neh­mens­re­gie­rung””. Dass man einen Deng­lisch-Titel gewählt hat, ist ver­ständ­lich, denn Öffent­li­che Unter­neh­mens­re­gie­rung” klingt zumin­dest miss­ver­ständ­lich. In der Sache : die meis­ten öffent­li­chen Unter­neh­men sind sol­che mit Betei­li­gung eines Lan­des oder einer Gemeinde. Da wäre ein wei­ter Anwen­dungs­be­reich, aber … 

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