Hätten Sie es gewusst? — Schwerpunktklausur Aktienrecht 2018

Die (nicht bör­sen­no­tierte) For­tuna-AG mit Sitz in Düs­sel­dorf besteht aus 3 Aktio­nä­ren. A ist mit 60%, B und C sind mit je 20% betei­ligt. A ist Alleinvorstand.

  1. A lässt eine wei­tere Betriebs­stätte in Köln errich­ten. Das miss­fällt dem lokal­pa­trio­ti­schen B, der meint, die Arbeits­plätze soll­ten in Düs­sel­dorf geschaf­fen wer­den. Er will, dass sich alle Aktio­näre auf einer Haupt­ver­samm­lung (HV) damit befas­sen. Der Vor­stand A ver­wei­gert dies. Kann der B eine HV ein­be­ru­fen mit der Tages­ord­nung, den Köl­ner Betrieb zu schlie­ßen und den A abzuberufen?
  2. Auf der HV wird (for­mell ord­nungs­ge­mäß) ein sog. geneh­mig­tes Kapi­tal beschlos­sen; das Bezugs­recht wird kor­rekt aus­ge­schlos­sen. Dage­gen legt C Wider­spruch ein, der meint, in einer klei­nen AG mit drei Aktio­nä­ren könn­ten Kapi­tal­maß­nah­men leicht von der HV beschlos­sen wer­den, die Aus­la­ge­rung“ auf die Ver­wal­tung sei unnö­tig. Er erhebt Klage, wes­halb der Regis­ter­rich­ter von der Ein­tra­gung zunächst absieht. Was kann die Gesell­schaft unternehmen?
  3. C hat noch ganz andere Vor­würfe gegen A. Er beschul­digt ihn, bei der Errich­tung des Betriebs in die eigene Tasche gewirt­schaf­tet zu haben. Der Gesell­schaft sei ein Scha­den von 1 Mio. Euro ent­stan­den. Auf der HV steht die Gel­tend­ma­chung eines Ersatz­an­spruchs zur Beschluss­fas­sung an. A stimmt dage­gen, C dafür und B ent­hält sich. Wel­ches Beschluss­ergeb­nis ver­kün­det der Ver­samm­lungs­lei­ter? Wer würde die Gesell­schaft in einem evtl. Pro­zess gegen A vertreten?
  4. Die Aktio­näre und der Vor­stand sind sich einig, dass die Y‑GmbH erwor­ben wer­den soll. Man will jedoch nicht die ohne­hin knap­pen Bar­mit­tel der Gesell­schaft hierzu nut­zen. Wel­che Mög­lich­keit hat die AG, die Geschäfts­an­teile des Allein­ge­sell­schaf­ters der Y‑GmbH zu erwer­ben, der sich gerne an der For­tuna-AG betei­li­gen will? Skiz­zie­ren Sie in knap­per Weise, wel­che Schritte vor­zu­neh­men sind.
  5. Der Auf­sichts­rat der For­tuna-AG besteht aus 5 Per­so­nen. Eine davon ist der Rechts­an­walt R. Die Kanz­lei, deren Teil­ha­ber der R ist, berät die For­tuna-AG auf­grund eines Man­dats­ver­tra­ges in Rechts­fra­gen; dort ist die Rechts­an­wäl­tin X mit dem Man­dat befasst. Ist diese Gestal­tung akti­en­recht­lich unbedenklich?
  6. B möchte sich bes­ser über die geschäft­li­che Situa­tion der For­tuna-AG unter­rich­ten. Wie kann er an Infor­ma­tio­nen gelan­gen? Wie ist die Rechts­lage, wenn es sich um eine GmbH han­deln würde?

(Die Auf­gabe wurde am 11.9.2018 an der Juris­ti­schen Fakul­tät der HHUD gestellt, zusam­men mit einem wei­te­ren unter­neh­mens­recht­li­chen Teil; antei­lige Bear­bei­tungs­zeit: 2,5 Std.)

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