Hätten Sie es gewusst? Klausur im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht 2011 (Düsseldorf)

  1. Bei einer AG herrscht Streit. Aus den Rei­hen man­cher Aktio­näre wird eine andere Geschäfts­po­li­tik ver­langt. Ins­be­son­dere das Vor­stands­mit­glied V ist in die Kri­tik gera­ten. Der mit 1% am Grund­ka­pi­tal betei­ligte Namens­ak­tio­när A fragt, was man tun kann”. Bera­ten Sie den A. Gehen Sie in Ihrer Stel­lung­nahme ins­be­son­dere auf fol­gende Punkte ein: 

    Wie kann A nach dem AktG andere Aktio­näre über seine Posi­tion infor­mie­ren? Hat er Ein­blick in das Aktienregister? 

    Ange­nom­men, es fin­den sich genü­gend Mit­strei­ter: Könn­ten sie eine außer­or­dent­li­che Haupt­ver­samm­lung (HV) bewir­ken und ggf. wie? 

    Ange­nom­men, es kommt zu einer HV: Kann A ver­lan­gen, dass eine Bild- und Ton­über­tra­gung erfolgt, damit alle Aktio­näre sich infor­mie­ren können? 

    Könnte auf die­ser HV ein Beschluss­vor­schlag der Aktio­näre lau­ten, dass der Geschäfts­be­reich X auf­zu­ge­ben sei? 

    Wäre es mög­lich, auf der Ver­samm­lung den V abzu­be­ru­fen oder ihm wenigs­tens das Miss­trauen auszusprechen? 

    Ist A in der Lage, Ersatz­an­sprü­che der AG gegen V im eige­nen Namen gel­tend zu machen und ggf. wie? 

    Könnte sich V ver­tei­di­gen, er habe sich gut infor­miert und eben ein Geschäft ris­kiert, was lei­der mit Ver­lust fehl­ge­schla­gen ist? 

  2. Der Auf­sichts­rat hat die Bestel­lung des V zum Vor­stands­mit­glied wider­ru­fen, da die­ser unbe­liebt” sei.
    a) Diese Ände­rung wird ord­nungs­ge­mäß zum Han­dels­re­gis­ter ange­mel­det. Der Regis­ter­rich­ter will nicht ein­tra­gen, da ein wich­ti­ger Grund” nicht vor­liege und V dage­gen klage, wes­halb erst der Aus­gang die­ses Ver­fah­rens abzu­war­ten sei. Zu Recht?
    b) V ist wirk­sam aus dem Vor­stand aus­ge­schie­den. Er ver­klagt danach die AG auf Rest­zah­lung sei­ner Ver­gü­tung. Wer ver­tritt die Gesell­schaft in die­sem Rechtsstreit? 
  3. Das Bezugs­recht wird zuwei­len als mit­glied­schaft­li­ches Grund­recht” ange­se­hen. Warum? Inwie­fern ist ein Aus­schluss durch Beschluss der HV mög­lich? Euro­pa­recht­li­cher Hintergrund? 

Bear­bei­tungs­zeit: 2,5 Std.
(In einem zwei­ten Teil wurde ein Fall zum inter­na­tio­na­len Han­dels- und Wirt­schafts­recht gestellt)

Ein Kommentar

  1. Hallo! Ich bin Stu­den­tin und habe Schwer­punkt Unter­neh­mens­recht und schreibe in zwei Wochen die Klausur.
    Wäre es mög­lich, dass ich zu dem oben genann­ten Sach­ver­halt mit den Fra­gen eine Lösung von Ihnen bekomme? Das würde mir total helfen!!!!!

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