Keine E‑Mail-Einladungen und Online-Beschlüsse beim VfB Stuttgart e.V.

Der­zeit sind etli­che Ver­eine dabei, ihre Kom­mu­ni­ka­tion und Beschluss­ver­fah­ren den (gar nicht mehr so) neuen Medien” zu öff­nen. Das OLG Hamm hat eine Sat­zungs­klau­sel über die Online-Abstim­mung gebil­ligt (dazu Piper NZG 2012, 735, der vir­tu­elle” Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen auch ohne Sat­zungs­re­ge­lung für zuläs­sig hält). Ent­spre­chende Sat­zungs­än­de­run­gen bedür­fen einer Mehr­heit von drei Vier­teln der abge­ge­be­nen Stim­men (§ 33 BGB). Diese qua­li­fi­zierte Mehr­heit wurde auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung des VfB Stutt­gart e.V. am 23. Juli 2012 verfehlt. 

Der Vor­stand schlug vor, dass Anmel­dun­gen zur Ver­eins­mit­glied­schaft künf­tig auch elek­tro­nisch erfol­gen kön­nen; die Ein­la­dung zur Mit­glie­der­ver­samm­lung sollte auch per E‑Mail gesche­hen; Beschluss­fas­sun­gen außer­halb der Prä­senz­ver­samm­lung soll­ten wie folgt mög­lich sein: Soweit die Mit­glie­der über eine E‑Mail-Adresse ver­fü­gen, kön­nen sie über die schon bestehende Inter­net-Platt­form des Ver­eins elek­tro­nisch abstim­men. Alle ande­ren Mit­glie­der kön­nen mit­tels einer Abstim­mungs­karte schrift­lich (per Post oder per Fax) abstimmen. 

Die Dis­kus­sion über die Ableh­nung die­ser neu­mo­di­schen Dinge ist in Fan-Foren (hier und da) mit durch­aus sar­kas­ti­schen Tönen im Gange …

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .