Keine Klage – höhere Abfindung

Käss­boh­rer Gelän­de­fahr­zeug AG: bei Klage setzt es Klas­sen­keile!

Das Ange­bot der Modu­lar GmbH auf Bar­ab­fin­dung sowohl im Rah­men des Beherr­schungs- und Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags als auch im Rah­men des Delis­tings erhöht sich um EUR 2,23 auf EUR 30,00 je unter der Bedin­gung, dass gegen die Zustim­mungs­be­schlüsse der Haupt­ver­samm­lung zu die­sen bei­den Tages­ord­nungs­punk­ten keine Anfech­tungs- und Nich­tig­keits­klage erho­ben wird und kein Antrag auf Durch­füh­rung eines Spruch­ver­fah­rens in die­sem Zusam­men­hang gestellt wird.”

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