Koalitionsvereinbarung GroKo: Diverses zum Gesellschaftsrecht

Unter der Über­schrift Rechts­fol­gen der Digi­ta­li­sie­rung” wird ange­kün­digt (–> S. 131): Bei Online­re­gis­trie­run­gen von Gesell­schaf­ten set­zen wir uns – auch auf europäischer
Ebene – für effek­tive prä­ven­tive Kon­trol­len und zuver­läs­sige Iden­ti­täts­prü­fun­gen ein, um die Rich­tig­keit der Ein­tra­gun­gen und den Ver­trau­ens­schutz öffent­li­cher Regis­ter zu gewähr­leis­ten; ein­fa­che Online-Anmel­dun­gen leh­nen wir ab.”

Wei­tere Vor­ha­ben pas­sen nicht zur Über­schrift, was soll‚s:

Wir set­zen uns für eine euro­päi­sche Har­mo­ni­sie­rung der Rege­lun­gen über die grenz­über­schrei­tende Sitz­ver­le­gung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (Sitz­ver­le­gungs
Richt­li­nie“) und die Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft (SPE) unter Wah­rung der Rechte der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ein­schließ­lich der Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung, der Gläu­bi­ger und der Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter ein.”

Wir wer­den das Per­so­nen­ge­sell­schafts­recht refor­mie­ren und an die Anfor­de­run­gen eines moder­nen, viel­fäl­ti­gen Wirt­schafts­le­bens anpas­sen; wir wer­den eine Experten-
kom­mis­sion ein­set­zen, die gesetz­li­che Vor­schläge für eine grund­le­gende Reform erarbeitet.”

Im akti­en­recht­li­chen Beschluss­män­gel­recht wer­den wir im Inter­esse des Min­der­hei­ten­schut­zes und der Rechts­si­cher­heit Brü­che und Wer­tungs­wi­der­sprü­che besei­ti­gen. Fer­ner wer­den wir das lang­wie­rige und teure Spruch­ver­fah­ren unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen von Min­der­heits­ak­tio­nä­rin­nen und ‑aktio­nä­ren sowie Klein­an­le­ge­rin­nen und ‑anle­gern evaluieren.

Wir prü­fen, ob zur Erleich­te­rung von
For­schungs­ko­ope­ra­tio­nen eine neue Rechts­form für diese Art der Zusam­men­ar­beit ein­ge­führt wer­den sollte.”

S. 118 zum Ver­eins­recht: Ins­be­son­dere stre­ben wir im Hin­blick auf die Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs zur Ein­tra­gungs­fä­hig­keit von Ver­ei­nen mit wirt­schaft­li­chem Geschäfts­be­trieb im Inter­esse von bür­ger­schaft­li­chen Initia­ti­ven Ver­bes­se­run­gen im Ver­eins­recht an.”

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