Kölner Kommentar zum AktG: §§ 146 – 149 erläutert

In die­ser Woche dis­ku­tiert der 70. Deut­sche Juris­ten­tag u.a. über die Reform der Organ­haf­tung? – Mate­ri­el­les Haf­tungs­recht und seine Durch­set­zung in pri­va­ten und öffent­li­chen Unter­neh­men. Durch­set­zung ist das Stich­wort: Die Gel­tend­ma­chung von Ersatz­an­sprü­chen nach einem Beschluss der Haupt­ver­samm­lung (§ 147 AktG) und die Kla­ge­mög­lich­keit einer Aktio­närs­min­der­heit (§ 148 AktG) spie­len dabei eine Rolle. Da trifft es sich gut, dass soeben eine umfäng­li­che Erläu­te­rung die­ser Bestim­mun­gen erschie­nen ist. Für den Köl­ner Kom­men­tar zum AktG behan­deln die Rechts­an­wälte Prof. Dr. Jochen Vet­ter (Mün­chen) und Dr. Oli­ver Rieckers (Düs­sel­dorf) auf 562 Sei­ten die §§ 146 – 149 AktG.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .