Der „Berliner Kreis” (eine jährlich tagende Gruppe von Professoren, Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen) hat gestern mit Prof. Dr. Seibert (BMJ) über zwei Problembereiche beraten.
Zur „Neuregelung der Kapitalaufbringung bei der AG” referierte Dr. Jochen Vetter (Hengeler Mueller) „Der Gesetzgeber sollte zumindest im Rahmen einer kleinen Lösung eine dem GmbH-Recht (§ 19 Abs. 4 und 5 GmbHG) entsprechende Modifikation der Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage und des Hin- und Herzahlens in das Aktienrecht übernehmen. Europarechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht. Sollte der Gesetzgeber sich mit einer solch kleinen Lösung begnügen, sollte die technische Ausgestaltung im Interesse der Rechtssicherheit in möglichst enger Anlehnung an das GmbH-Recht erfolgen. — Deutlich vorzugswürdig ist jedoch eine darüber hinausgehende große Lösung, die …
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