ARUG im Bundesrat (update)

Am Frei­tag, 19.12. 2008 wird der ARUG-Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung im Bun­des­rat behan­delt. Der Bun­des­rat will (gem. Vor­lage der Aus­schüsse) u.a. fol­gende Punkte zusätz­lich oder anders gere­gelt wissen: 

1. Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der Hauptversammlung 

  • Min­dest­stan­dards für die Iden­ti­fi­zie­rung des im Wege elek­tro­ni­scher Kom­mu­ni­ka­tion teil­neh­men­den oder per Brief­wahl abstim­men­den Aktio­närs. Ins­be­son­dere sollte zumin­dest <?> die elek­tro­ni­sche Form nach § 126a BGB vor­ge­schrie­ben werden. 
  • Erwei­terte Pflicht­an­ga­ben bei der Ein­be­ru­fung gem. § 121 III AktG‑E auch für nicht bör­sen­no­tierte Gesellschaft. 
  • Hin­weis auf Bedeu­tung des Nach­weisstich­tags bei Ein­be­ru­fung (wegen Arti­kel 5 Abs. 3 Buch­stabe c der Richt­li­nie 2007/36/EG)
  • Der Bun­des­rat bit­tet, zu prü­fen, ob hin­sicht­lich der Ertei­lung einer Stimm­rechts­voll­macht nicht wei­ter­hin die Schrift­form vor­ge­schrie­ben wer­den sollte. 

2. Rege­lung …

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Status:Recht im Dezember: 80% Offenlegungsquote

Das Dezem­ber­heft von Status:Recht ist heute erschie­nen (Bei­lage zu Der Betrieb”). 

Rai­ner Die­sem (Geschäfts­füh­rer Bun­des­an­zei­ger Ver­lag) berich­tet, dass die Offen­le­gungs­quote betr Rech­nungs­le­gung (s. § 325 HGB) von frü­her nur 5% jetzt auf 80% gestei­gert wer­den konnte. Damit ist Deutsch­land nicht mehr Schluss­licht in der EU und muss gewiss auch kein neues Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren befürchten. 

Bis Ende Novem­ber (haben) rund 835.000 Unter­neh­men einen Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2006 ein­ge­reicht. Hinzu kom­men rund 25.000 Unter­neh­men, die die Befrei­ung nach den §§ 264, 264b HGB unter Offen­le­gung einer ent­spre­chen­den Mit­tei­lung in Anspruch genom­men haben. Dar­über hin­aus sind ca. 50.000 Abschlüsse ein­ge­gan­gen, die sich auf ein vom Kalen­der­jahr abwei­chen­des Geschäfts­jahr bezie­hen. Für …

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BGH zu Darlehen im Aktienkonzern

Es zeich­net sich eine Abkehr von der November”-Rechtsprechung ab. Die bilan­zi­elle Betrach­tungs­weise gilt auch für Dar­le­hen im Akti­en­kon­zern. Sind sie markt­ge­recht ver­zinst und ist der Rück­zah­lungs­an­spruch voll­wer­tig, so ist nicht stets noch zusätz­lich eine Besi­che­rung zu verlangen. 

Aus der gest­ri­gen Pres­se­mit­tei­lung des BGH (zur Ent­schei­dung v. 1.12.2008 — II ZR 102/07):

Der Insol­venz­ver­wal­ter der MPS AG nimmt die bei­den Beklag­ten als ehe­ma­lige Auf­sichts­rats­mit­glie­der der Schuld­ne­rin auf Scha­den­er­satz wegen eines Teil­be­tra­ges von knapp 7 Mio. € in Anspruch. Er wirft den Beklag­ten vor, sie hät­ten ihre organ­schaft­li­chen Pflich­ten ver­letzt, weil sie es zuge­las­sen hät­ten, dass die Schuld­ne­rin an ihre Mehr­heits­ak­tio­nä­rin, die MPS GmbH Dar­le­hen in erheb­li­cher Höhe ohne Sicher­heit bege­ben hat. … …

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Beschlussmängelrecht weiter in der Diskussion

Das Anfech­tungs­recht gegen Beschlüsse der Haupt­ver­samm­lung bleibt wei­ter in der Dis­kus­sion. Der RegE eines ARUG will nur Rand­kor­rek­tu­ren vor­neh­men. Dage­gen wen­det sich der baden-würt­tem­ber­gi­sche Jus­tiz­mi­nis­ter Goll
in einem Auf­satz in der Zeit­schrift für Rechts­po­li­tik: Goll/​Schwörer, Beschluss­män­gel­recht: Reförm­chen oder Reform? ZRP 2008, 245. Der Minis­ter und sein Mit­au­tor stim­men aus­drück­lich dem Vor­schlag des Arbeits­krei­ses Beschluss­män­gel­recht zu, der eine mate­ri­elle Neu­ord­nung der Feh­ler­tat­be­stände und dar­auf ange­passte Rechts­fol­gen vor­sieht, ins­be­son­dere eine Abkehr von der stets kas­sa­to­risch wir­ken­den Anfech­tung. Die­ser Vor­schlag wurde am ver­gan­ge­nen Frei­tag auch auf einer Tagung der Wolf­gang Schil­ling-Stif­tung in Mann­heim diskutiert.…

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Update: bislang 245 Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)

Seit ca. 3 Wochen ist das MoMiG in Kraft, das die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt)” ein­ge­führt hat (hier wird das der Frak­tion der Grü­nen noch ein­mal erklärt). 

Eine erste Bestands­auf­nahme: mit heu­ti­gem Datum sind 63 245 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten gegrün­det wor­den. Davon sind offen­bar 43 zahl­rei­che Vor­rats­ge­sell­schaf­ten (warum eigent­lich?), beson­ders häu­fig in Bonn. 

Die übri­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten decken wirt­schaft­lich das Spek­trum IT, Gas­tro, Dienst­leis­tun­gen, Han­del, Hand­werk ziem­lich bunt ab. Das von man­chen als beson­ders wich­tig erach­tete Stamm­ka­pi­tal bewegt sich zwi­schen 1 € und 3 000 €. Der Durch­schnitt der (als ope­ra­tiv kon­zi­pier­ten) Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten liegt bei etwas über 700 € (bei 63 Unternehmergesellschaften). 

Und woher ich das weiß? Hier recher­chiert.

Update: Dank an die Kom­men­ta­to­ren die­ses Ein­trags. Ich habe vor­ges­tern unzu­läng­lich nur …

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Private Equity Beteiligungen: Veranstaltung

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf lädt am 27.11. 2008 (18 Uhr) herz­lich ein zu einer wei­te­ren Ver­an­stal­tung des Forums Unter­neh­mens­recht zum Thema 

Pri­vate Equity Betei­li­gun­gen an deut­schen Unternehmen”.

Die Betei­li­gung von Pri­vate Equity Fonds an deut­schen Unter­neh­men ist auch — oder gerade — in Anbe­tracht der Finanz­krise ein aktu­el­les Thema: Finanz­krise als Chance zum Ein­stieg? Ande­rer­seits geht es aber auch um die Defen­sive, näm­lich darum, fra­gi­len Finan­zie­run­gen zu ent­kom­men. Zwei Exper­ten wer­den das Pro & Con­tra diskutieren:

  • Prof. Dr. Uwe H. Schnei­der,
    Inha­ber des Lehr­stuhls für Kre­dit­recht Zivil­recht, deut­sches und aus­län­di­sches Wirt­schafts­recht und Arbeits­recht im Fach­be­reich an der Tech­ni­schen Hoch­schule Darm­stadt und Direk­tor des Insti­tuts für inter­na­tio­na­les Recht des Spar‑, Giro- und
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Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte verbessern“

Bei gro­ßer Koali­tion tun sich die klei­nen Frak­tio­nen schwer, mit ihren rechts­po­li­ti­schen Vor­schlä­gen über­haupt gehört zu wer­den. So dürfte es auch dem jüngs­ten Vor­stoß der FDP-Frak­tion gehen: Pro­fes­sio­na­li­tät und Effi­zi­enz der Auf­sichts­räte deut­scher Unter­neh­men ver­bes­sern.

Vor­ge­schla­gen wird:

  • die Zahl der Auf­sichts­rats­man­date pro Per­son auf maxi­mal 5 zu begrenzen.
  • die Mit­glie­der­zahl des Auf­sichts­rats auf maxi­mal 12 zu begrenzen.
  • die Wahl eines frü­he­ren Vor­stands­vor­sit­zen­den zum Vor­sit­zen­den des Auf­sichts­rats eines kapi­tal­markt­ori­en­tier­ten Unter­neh­mens soll erst nach einer Frist von 3 Jah­ren erfol­gen können.
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