Finanzkrise: Insolvenzrechtsänderung betr. Überschuldung

Die Bun­des­re­gie­rung hat heute nach einer BMJ-Mit­tei­lung eine Ände­rung der Insol­venz­ord­nung beschlos­sen, mit der der Über­schul­dungs­be­griff ange­passt wird” Danach sol­len Unter­neh­men, die vor­aus­sicht­lich in der Lage sind, mit­tel­fris­tig ihre Zah­lun­gen zu leis­ten, auch dann nicht den Gang zum Insol­venz­rich­ter antre­ten müs­sen, wenn eine vor­über­ge­hende bilan­zi­elle Unter­de­ckung vor­liegt. Mit die­ser Rege­lung wird gerade in Kri­sen­zei­ten an sich gesun­den Unter­neh­men der Weg zu einer Sanie­rung geebnet.”

Minis­te­rin Zypries wird von ihrer Pres­se­stelle mit einem Bei­spiel zitiert: Damit hel­fen wir auch einem mit­tel­stän­di­schen Hand­werks­be­trieb in der Rechts­form einer GmbH, der viel­leicht im Moment for­mal über­schul­det ist, aber den Zuschlag für einen Groß­auf­trag bekom­men hat. Nach gel­ten­dem Recht müsste er bin­nen drei Wochen Insol­venz­an­trag stel­len, obwohl schon heute fest­steht, …

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DSW: Handbuch der europäischen Hauptversammlungen

Die Deut­sche Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz hat 2008 wie­der eine umfas­sende Ana­lyse der Abläufe der Haupt­ver­samm­lun­gen sowie der von den Aktio­nä­ren ein­zu­hal­ten­den Fris­ten und For­ma­lien in den 15 wich­tigs­ten euro­päi­schen Län­dern vor­ge­nom­men und hier­aus das Hand­buch der euro­päi­schen Haupt­ver­samm­lun­gen” ent­wi­ckelt. Neben Deutsch­land erfasst das Hand­buch die Län­der Bel­gien, Däne­mark, Finn­land, Frank­reich, Groß­bri­tan­nien, Irland, Ita­lien, Nie­der­lande, Nor­we­gen, Öster­reich, Por­tu­gal, Spa­nien, Schwe­den und die Schweiz. 

Die Stu­die zeigt die Unter­schied­lich­keit der HV-Regeln, die auch nach der Umset­zung der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie (bis August 2009) nur ein Stück weit har­mo­ni­siert” sein dürften. 

Lese­probe (u.a. Inhalts­ver­zeich­nis) hier. Das Hand­buch kos­tet stolze 95 € zzgl. MWSt.…

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War es falsch, die Deutschland-AG“ aufzubrechen?

Rolf Stür­ner in der FAZ v. 9.10.2008, S. 6: Es war falsch, unter dem Motto der Aktio­närs­de­mo­kra­tie” wirt­schaft­li­che Ver­flech­tun­gen der Deutsch­land AG” gene­rell anzu­fein­den. Vola­ti­les Kapi­tal bedarf des Gegen­ge­wichts regio­nal inte­grier­ter lang­fris­ti­ger Betei­li­gung, deren Vor­teil man gerade unter dem Begriff des Anker­ak­tio­närs” wie­der neu zu ent­de­cken beginnt. Stif­tungs­mo­delle, zu denen in wei­te­rem Sinne auch das rechts­tech­nisch nicht opti­male VW-Gesetz gehört, ver­die­nen dabei ebenso För­de­rung wie regio­nal ori­en­tierte Fami­li­en­un­ter­neh­men oder Arbeit­neh­mer­be­tei­li­gungs­mo­delle.

U.H. Schnei­der plä­diert in der Bör­sen­zei­tung v. 19.9.2008 für eine Nach­hal­tig­keits­di­vi­dende und für ein Nach­hal­tig­keits­stimm­recht lang­fris­tig inves­tier­ter Aktio­näre. Wer zwei oder mehr Jahre lang die Aktien hält, kann ein dop­pel­tes oder …

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… das halte ich für absolut zwingend …

Die Bun­des­kanz­le­rin: Wir haben heute im Kabi­nett dar­über gespro­chen, dass es in Deutsch­land sehr wohl recht­li­che Grund­la­gen gibt, um Mana­ger und Auf­sichts­räte in die Haf­tung zu neh­men. Wir stel­len aller­dings fest, dass diese gesetz­li­chen Rege­lun­gen so gut wie nicht genutzt wer­den. Ich glaube, wir alle soll­ten dar­auf schauen, wie wir es dazu brin­gen kön­nen, dass sie bes­ser genutzt wer­den, oder wie wir Gesetze so ändern, dass sie genutzt wer­den. Auch das halte ich für abso­lut zwingend.” 

Die Vor­schläge: Ange­sichts der Ban­ken­krise erwägt die Union, die Bestim­mun­gen für die Haf­tung von Mana­gern zu ver­schär­fen. Ein ent­spre­chen­des Gesetz könne fest­le­gen, dass keine Abfin­dung und keine Ver­gü­tung bis zum Beginn des Ren­ten­al­ters mit 65 gezahlt wür­den, sagte der finanz­po­li­ti­sche Spre­cher …

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Die HV 2008 der DAX 30 Unternehmen im Internet

Inter­es­sante Zah­len zur Nut­zung des Inter­net durch die DAX30-Unter­neh­men (eine Erhe­bung von Isolde Würz, Thys­sen­Krupp AG, Stand Som­mer 08). 

  • Danach haben 9 Gesell­schaf­ten die gesamte HV im Inter­net über­tra­gen; die übri­gen Gesell­schaf­ten haben bis zum Beginn der sog. Gene­ral­de­batte über­tra­gen (mit Aus­nahme Con­ti­nen­tal AG: keine Übertragung). 
  • Alle Gesell­schaf­ten haben die elek­tro­ni­sche Bevoll­mäch­ti­gung eines gesell­schafts­be­nann­ten Ver­tre­ters ange­bo­ten, wobei etwa die Hälfte auch noch eine Wei­sungs­er­tei­lung am HV-Tag vorsah. 
  • Die Prä­senz mit­tels der elek­tro­ni­schen Ver­tre­tung ist beein­dru­ckend. Bei 9 Gesell­schaf­ten sind über 3% der Prä­senz durch diese Ver­tre­tung gestellt wor­den (davon bei 4 Gesell­schaf­ten zwi­schen 11,5% und 16,5%).
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Symposion Dr. Bodo Riegger

Ges­tern fand in Stutt­gart ein Sym­po­sion anläss­lich des 65. Geburts­tags von Dr. Bodo Rieg­ger statt. Vor ca. 70 Teil­neh­mern aus der Anwalt­schaft, Unter­neh­men, Gerich­ten und der Lehre” (so das Gruß­wort) sprach Wulf Goe­tte Zur neue­ren Recht­spre­chung des II. Zivil­se­nats des BGH zu Aus­gleich und Abfin­dung, Uwe Hüffer über Infor­ma­tio­nen zwi­schen Toch­ter­ge­sell­schaft und herr­schen­dem Unter­neh­men”, Marsch-Bar­ner Zur Umset­zung des Ange­bots­pflicht bei einem Acting in Con­cert” und Dirk Was­mann über den Bestä­ti­gungs­be­schluss”. …

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