DAX-Gesellschaften mit Namensaktien haben vor zwei Jahren begonnen, ihre Aktionäre individuell zu bitten, mit dem elektronischen Versand der Unterlagen für die Hauptversammlung (§ 125 Abs. 2 AktG) einverstanden zu sein. Zur HV-Saison 2005 waren das schon über 40 000 Aktionäre je bei der Allianz AG und der Siemens AG und ca. 50 000 Aktionäre bei der DaimlerChrysler AG. Dieser moderne Kommunikationsweg ist durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz in Gefahr. Denn § 30b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 a WpHG‑E verlangt dafür künftig eine Zustimmung der Hauptversammlung. Sollen nun die Gesellschaften für die HV-Saison 2007, auf der dieser HV-Beschluss erst gefasst werden kann, auf die gerade etablierte elektronische Übermittlung verzichten und wieder zum kostenträchtigen Papierversand übergehen? Und die Aktionäre mit …
WeiterlesenNeues WpÜG in Kraft getreten
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz) wurde im BGBl. I 2006, 1426 ff. vom 13.07.2006 Nr. 31 verkündet. Es ist am 14.7.2006 in Kraft getreten — bis auf Bestimmungen über die Publikation im elektronischen Bundesanzeiger: die Art. 1 Nr. 10 Buchstabe a, Nr. 11, 13, 20, 21 treten am 1.1.2007 in Kraft.
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WeiterlesenISS Europe macht die „one share-one vote” Studie
Die EU-Kommission hat jetzt eine Studie zur „Proportionality between Ownership and Control in EU Listed Companies” an ISS Europe vergeben. Die Generaldirektion Binnenmarkt der Kommission interessiert, inwiefern es in den Mitgliedstaaten (und ausgewählten Drittstaaten) zu Abweichungen vom (angeblichen) Grundsatz „one share-one vote” kommt. Die Studie soll auch die wirtschaftliche Bedeutung möglicher Diskrepanzen erfassen und beurteilen, ob sie einen Einfluss auf EU-Finanzinvestoren haben.
Der Auftragnehmer sagt über sich: „ISS has been a global player since 1991 and understands the complex global needs of institutional investors. We strongly believe that institutions need a corporate governance and proxy voting partner that can provide a global network with local expertise and in-country service.”
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WeiterlesenBGH: Drittgläubigeranspruch eines Gesellschafters unterliegt bei Liquidation keiner Durchsetzungssperre
Ein Gesellschafter geht gegen seine Mitgesellschafter einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Er verlangt Bezahlung von Beratungshonorar, das ihm die Gesellschaft schuldig ist. Er macht diesen Anspruch entsprechend § 128 HGB geltend; die Gesellschafter wenden ein, nach Kündigung der Gesellschaft könne der Kläger den Anspruch nicht mehr isoliert geltend machen. Dieser sei nunmehr lediglich als Rechnungsposten in die zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung einzustellen. Diese Durchsetzungssperre bestehe auch gegenüber Drittgläubigeransprüchen
Der BGH urteilte am 3.4.2006 (II ZR 40/05): „Der Drittgläubigeranspruch des Gesellschafters (hier: Anspruch aus einem Dienstvertrag) unterliegt in der Auseinandersetzung der Gesellschaft keiner Durchsetzungssperre (Aufgabe von BGH Urt. v. 20. Oktober 1977 = WM 1978, 89, 90 und v. …
WeiterlesenWeiterentwicklung EU-Aktionsplan zum Gesellschaftsrecht: Bericht über Anhörung veröffentlicht
Die Direktion Binnenmarkt der EU-Kommission hat jetzt einen Bericht über die Ergebnisse einer großangelegten öffentlichen Anhörung veröffentlicht, die im Mai 2006 in Brüssel stattfand. Besonders hervorgehoben wird, dass die neue Art der Vorbereitung von Regelungen im Gesellschaftsrecht allgemeine Zustimmung fand: „The consultation exercise in itself was praised … The application of the better regulation principles … received overwhelming support, i.e. systematic regulatory impact assessments, legislation only when needed, light touch regulation.”
Erwogen wird ein Moratorium, um den Unternehmen und nationalen Gesetzgebern Zeit zu lassen, die jüngsten Änderungen zu verarbeiten. „Nevertheless, a possible moratorium should not extend to the ‚enabling legislation‘.” Zu letzterer wird insbesondere die Sitzverlegungsrichtlinie gezählt.
In der Sache geht es um folgende Angelegenheiten:
- Aktionärsrechte
- Offenlegung der
Aktionärsrechte-RL: qualifiziertes Fragerecht v o r der Hauptversammlung?
Klaus-Heiner Lehne (MdEP; Berichterstatter für die Aktionärsrechte-Richtlinie) schlägt vor, das umstrittene Fragerecht vor der Hauptversammlung nicht als Individualrecht jedes Aktionärs, sondern als Minderheitenrecht von 1% auszugestalten. In diesem Sinne hat er sich auf einer Veranstaltung des hiesigen Instituts für Unternehmensrecht geäußert.
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WeiterlesenDJT-Gutachten (Raiser) zum Mitbestimmungsrecht vorgelegt
In diesen Tagen ist ein dicker Band mit den Gutachten zum 66. Deutschen Juristentag ausgeliefert worden. Das Gutachten über „Unternehmensmitbestimmung vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen” hat Thomas Raiser erstattet. Er war 1978 der Hauptprozeßbevollmächtigte der damaligen Bundesregierung im Mitbestimmungsprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, als es um die Verteidigung des MitbestG 1976 ging. Und auch 2006 empfiehlt er, die „paritätische Besetzung des Aufsichtsrats unter Aufrechterhaltung der Zweitstimme des Aufsichtsratsvorsitzenden nach §§ 29, 31 MitbestG beizubehalten” (These 15). Einzuführen sei freilich eine Öffnung des Gesetzes für (vorrangige) Vereinbarungslösungen nach dem Vorbild der Regelungen bei der Europäischen Gesellschaft (These 8). Zwingende Besetzungs- und Vorschlagsrechte der Gewerkschaften (§§ 7, 16 MitbestG) soll es zu Gunsten einer Konkurrenzlösung nicht …
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