Die Länder NRW, B‑W, Hamburg und Niedersachen haben am 7.7. den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) in den Bundesrat eingebracht. Die Kernpunkte:
- Rechtsformabhängige Beschränkungen für die Kapitalanlage entfallen. Es sollen auch Beteiligungen an GbR, OHG und an „Gesellschaften mit europäischer oder ausländischer Rechtsform” (§ 1a Abs. 2 UBGG‑E) zulässig sein.
- Die Beteiligung an einer GmbH & Co. soll erleichtert werden (§ 4 Abs. 4 UBGG‑E).
- Für Darlehen der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft „findet eine Zurechnung nach den Regeln über den Eigenkapitalersatz nicht statt” (§ 24 UBGG‑E); bislang gilt diese Exemtion nur für Darlehen des Gesellschafters einer UBG.
Der Vorteil einer Anerkennung der AG, GmbH, KG und KGaA …
Weiterlesen