Regelungsvorschläge der Länderarbeitsgruppe Managerverantwortlichkeit“

Eine von der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Län­der ein­ge­setzte Arbeits­gruppe Mana­ger­ver­ant­wort­lich­keit” (Bericht­erstat­ter: Bay­ern) hat einen bun­ten Strauß von Vor­schlä­gen ent­wi­ckelt. Ob diese teil­weise unaus­ge­go­re­nen Vor­stel­lun­gen zu einer Geset­zes­in­itia­tive des Bun­des­rats (Art. 76 Abs. 1 und 3 GG) füh­ren ist unge­wiss. Die Län­der­ar­beits­gruppe will: 

- Bonus­zah­lun­gen an Auf­sichts­rats­mit­glie­der verbieten 

- Rück­for­de­rung über­höh­ter Vor­stands­be­züge einführen 

- Offen­le­gung von Vor­stand­ge­häl­tern bei Spar­kas­sen (bun­des­recht­li­che Regelung) 

– Karenz­zeit von zwei Jah­ren für den Wech­sel vom Vor­stand in den Auf­sichts­rat bei bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men — Strei­chung der im Vors­tAG vor­ge­se­he­nen 25% Klausel. 

- Ver­rin­ge­rung der Zahl Auf­sichts­rats­man­date auf drei oder 5 

- Ver­bot der Stimm­rechts­aus­übung, wenn der Auf­sichts­rat über Maß­nah­men befin­det, aus denen sich Haf­tungs­an­sprü­che gegen das jewei­lige oder ande­res Mit­glied aus frü­he­rer Geschäfts­tä­tig­keit erge­ben können. 

- Anglei­chung der Rechte des beson­de­ren Ver­tre­ters an die des Sonderprüfers? 

- Haf­tung der Organe — Anglei­chung der Ver­jäh­rungs­vor­schrif­ten an das Bür­ger­li­che Recht 

- Anwend­bar­keit von § 626 Abs. 2 BGB bei außer­or­dent­li­cher Kün­di­gung von Vor­stands­mit­glie­dern ausschließen 

- Ver­pflich­tung des Vor­stands und des Auf­sichts­rats auf das Unter­neh­mens­in­ter­esse (s. Kodex 4.3.3 und 5.5.1).

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