Renaissance des Depotstimmrechts?

Die Spar­kas­sen haben die Stimm­rechts­ver­tre­tung ihrer Depot­kli­en­tel seit eini­gen Jah­ren auf­ge­ge­ben. Nicht nur, aber auch des­halb ist ein star­kes Sin­ken der Kapi­tal­prä­sen­zen auf den Haupt­ver­samm­lun­gen zu kon­sta­tie­ren (im Durch­schnitt nur noch 46% bei den DAX30-Gesell­schaf­ten). Des­halb wird dis­ku­tiert, ob ein Bonus für die HV-Teil­nahme aus­ge­schüt­tet wer­den soll. Das aller­dings erscheint den Kre­dit­in­sti­tu­ten offen­bar im tech­ni­schen Ablauf zu kompliziert. 

Statt des­sen ver­nimmt man neue Töne. Der Prä­si­dent des Deut­schen Spar­kas­sen- und Giro­ver­ban­des (DSGV) Dr. Hop­pen­s­tedt erklärte auf einem Par­la­men­ta­ri­schen Abend am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag in Berlin: 

Wir (sind) bereit, künf­tig das Depot­stimm­recht wie­der wahr­zu­neh­men und so allen Aktio­närs­in­ter­es­sen ange­mes­se­nen Ein­fluss zu ver­schaf­fen. Aller­dings würde uns die Wahr­neh­mung die­ser Auf­gabe leich­ter fal­len, wenn auch der Gesetz­ge­ber den ver­än­der­ten Bedin­gun­gen Rech­nung tra­gen würde. Die sehr umfang­rei­chen und teu­ren Orga­ni­sa­ti­ons- und Offen­le­gungs­pflich­ten stam­men noch aus einer Zeit, in der man den Ein­fluss der Kre­dit­wirt­schaft auf die Unter­neh­men begren­zen wollte.” 

Bei den 460 Spar­kas­sen seien bis­her über 30 Mil­lio­nen Euro pro Jahr an Kos­ten ange­fal­len, um den gesetz­li­chen Vor­ga­ben (§§ 128, 135 AktG) nach­zu­kom­men (ins­be­son­dere: eigene Vor­schläge zur Aus­übung des Stimm­rechts unter­brei­ten). Der DSGV wünscht nach einem Bericht der Bör­sen­zei­tung vom 27.1.2006 eine Rege­lung, wonach der Aktio­när seine Depot­bank bevoll­mäch­ti­gen kann, seine Stimm­rechte im Sinne der Ver­wal­tung aus­zu­üben, es sei denn er erteile im Ein­zel­fall eine anders lau­tende Weisung. 

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