Die Sparkassen haben die Stimmrechtsvertretung ihrer Depotklientel seit einigen Jahren aufgegeben. Nicht nur, aber auch deshalb ist ein starkes Sinken der Kapitalpräsenzen auf den Hauptversammlungen zu konstatieren (im Durchschnitt nur noch 46% bei den DAX30-Gesellschaften). Deshalb wird diskutiert, ob ein Bonus für die HV-Teilnahme ausgeschüttet werden soll. Das allerdings erscheint den Kreditinstituten offenbar im technischen Ablauf zu kompliziert.
Statt dessen vernimmt man neue Töne. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) Dr. Hoppenstedt erklärte auf einem Parlamentarischen Abend am vergangenen Donnerstag in Berlin:
„Wir (sind) bereit, künftig das Depotstimmrecht wieder wahrzunehmen und so allen Aktionärsinteressen angemessenen Einfluss zu verschaffen. Allerdings würde uns die Wahrnehmung dieser Aufgabe leichter fallen, wenn auch der Gesetzgeber den veränderten Bedingungen Rechnung tragen würde. Die sehr umfangreichen und teuren Organisations- und Offenlegungspflichten stammen noch aus einer Zeit, in der man den Einfluss der Kreditwirtschaft auf die Unternehmen begrenzen wollte.”
Bei den 460 Sparkassen seien bisher über 30 Millionen Euro pro Jahr an Kosten angefallen, um den gesetzlichen Vorgaben (§§ 128, 135 AktG) nachzukommen (insbesondere: eigene Vorschläge zur Ausübung des Stimmrechts unterbreiten). Der DSGV wünscht nach einem Bericht der Börsenzeitung vom 27.1.2006 eine Regelung, wonach der Aktionär seine Depotbank bevollmächtigen kann, seine Stimmrechte im Sinne der Verwaltung auszuüben, es sei denn er erteile im Einzelfall eine anders lautende Weisung.
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