Richtlinie zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften

40 Pro­zent aller Auf­sichts­räte müs­sen dem unter­re­prä­sen­tier­ten Geschlecht ange­hö­ren.” Das soll die zen­trale Vor­gabe der Richt­li­nie sein, die nach Medi­en­be­rich­ten von der Jus­tiz­kom­mis­sa­rin (sic!) Reding vor­be­rei­tet wird (und auf Wider­stand stößt). Also eine Geschlech­ter­quote. Bei einem Auf­sichts­rat, der aus Frauen besteht, müss­ten zwei Fünf­tel wei­chen und Män­nern Platz machen. Dazu: Hier­mit erkläre ich fei­er­lich: Nicht mit mir! Ich will keine Quote! Und wenn Auf­sichts­rat und Vor­stand kom­plett in Frau­en­hand wären – wenn der Laden läuft, ist das ok. Las­sen Sie mich aus dem Spiel, Frau Reding!” (Ralfschuler‚s Blog). S. auch Wachs­tum und Quote” (Heike Göbel, FAZ).

Zur Ver­tie­fung: Jens Koch, EU-Kom­pe­tenz für eine Frau­en­quote in den Füh­rungs­gre­mien der Akti­en­ge­sell­schaft, ZHR 175 (2011), 827. Der Ver­fas­ser stellt fest, dass der Union eine Ver­bands­kom­pe­tenz für die Ein­füh­rung einer sol­chen Rege­lung fehlt”. 

Ein Kommentar

  1. Sehr geehr­ter Herr Pro­fes­sor Noack,
    Ich danke Ihnen fuer die viele inte­resannte und instruk­tive Informationen.
    In Japan gibt es jetzt lei­der keine oef­fent­li­che Dis­kus­sion ueber Frau­en­quote in der Wirt­schaft, obwohl die Quote weni­ger als 2 Pro­zent ist. Japa­ni­sche Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten mel­den aber manch­mal von der gegen­wa­er­tige Situa­tion in Europa. 

    Mit freund­li­chen Gruessen
    Prof.Dr.Shosaku Masai
    Uni­ver­si­taet Waseda

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