Schützenswerte Anlegerschaft” bei insolventer Aktiengesellschaft — neue Pflichten für den Insolvenzverwalter durch das TUG

Der Ent­wurf eines TUG sieht fol­gende Ergän­zung des WpÜG um einen § 11 vor (und des Bör­sen­ge­set­zes um einen ent­spre­chen­den § 42a): 

Ist die Ver­wal­tungs- und Ver­fü­gungs­be­fug­nis eines nach die­sem Gesetz zu einer Hand­lung Ver­pflich­te­ten auf einen vor­läu­fi­gen oder end­gül­tig bestell­ten Insol­venz­ver­wal­ter über­ge­gan­gen, so hat die­ser, unbe­scha­det einer eige­nen Ver­pflich­tung kraft Amtes, an der Erfül­lung die­ser Pflich­ten mit­zu­wir­ken, ins­be­son­dere durch die Zustim­mung zu hier­für not­wen­di­gen Rechts­ge­schäf­ten und Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Mit­tel.” — Die Minis­te­ri­al­be­grün­dung des erklärt lapi­dar: Damit soll die Infor­ma­ti­ons­lage der von der Insol­venz betrof­fe­nen und daher beson­ders schüt­zens­wer­ten Anle­ger­schaft ver­bes­sert werden”. 

Moment mal. Von der Pleite betrof­fen und nach der Insol­venz­ord­nung schüt­zens­wert” sind die Gläu­bi­ger der Gesell­schaft. Die Aktio­näre haben (im Nor­mal­fall der Über­schul­dung) ihren Ein­satz voll­stän­dig ver­lo­ren; das Eigen­ka­pi­tal ist ver­braucht, das damit ver­bun­dene Risiko hat sich ver­wirk­licht. Wieso soll künf­tig der Ver­tre­ter der Gläu­bi­ger (~ Insol­venz­ver­wal­ter) aus der noch vor­han­de­nen Masse, die für die Befrie­di­gung der Gläu­bi­ger (§ 1 InsO) zu Gebote steht, teure Medi­en­in­for­ma­tio­nen für die schüt­zens­werte Anle­ger­schaft” bezah­len? Warum ist eine Anle­ger­schaft schüt­zens­wert, die in Antei­len einer insol­ven­ten Gesell­schaft ‑hier ist das Wort ange­bracht– spe­ku­liert? Diese Fra­gen hätte man gerne im wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­gang beantwortet. 

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