SdK zur HV-Saison 2007 und zum Anfechtungsrecht

Die Schutz­ge­mein­schaft der Kapi­tal­an­le­ger e.V. hat Unter­la­gen zur Stei­ge­rung der HV-Prä­sen­zen in der Sai­son 2007 (wie­der >50% bei den DAX-Gesell­schaf­ten) vor­ge­legt. Trotz der nun erreich­ten Ver­bes­se­rung der Teil­nahme der Aktio­näre for­dert die SdK wei­tere Anstren­gun­gen von den Unter­neh­men, um eine Erhö­hung der HV-Prä­sen­zen zu errei­chen. Dazu kann ins­be­son­dere die Mög­lich­keit für eine Inter­net­teil­nahme an der HV bei­tra­gen. … Aber auch ein HV-Prä­senz-Bonus” … sollte end­lich als Anreiz ein­ge­führt wer­den. (Er setzt nicht per­sön­li­che Teil­nahme, son­dern nur Prä­senz der Aktio­närs­stim­men voraus.)” 

Die SdK geht auch auf den Miss­brauch des Anfech­tungs­rechts ein. Sie wen­det sich gegen die Neben­in­ter­ve­ni­en­ten-Tritt­brett­fah­re­rei, sieht die Kla­gen von Berufs­op­po­nen­ten hin­ge­gen als eine Art Robin Hood-Methode gegen den Groß­ak­tio­när (dazu K.W. Frei­tag, Der räu­be­ri­sche Kon­zern­herr, FS Chris­tian Rich­ter II, 2006). Jeden­falls wäre es aus der Sicht der SdK ver­hee­rend, wenn der Gesetz­ge­ber die Rechte der Klein­ak­tio­näre wei­ter ein­schrän­ken würde. Denn dann könnte das Ver­trauen in die Aktie nie mehr auf­ge­baut wer­den. Und wel­che Aus­wir­kun­gen das hat, ist ja schon anschau­lich ver­deut­licht wor­den. Der Klein­ak­tio­när par­ti­zi­pierte nicht an der Stei­ge­rung der Bör­sen­kurse der letz­ten Jahre. Er hat sie sich nur von außen ange­se­hen, weil er dem Markt nicht ver­traut.” — Die Klein­ak­tio­näre dürf­ten aber nicht wegen feh­len­dem Rechts­schutz fern­ge­blie­ben sein, son­dern weil der steile Absturz 2000 – 2002 psy­cho­lo­gisch (und bei man­chen auch: finan­zi­ell) noch nicht ver­ar­bei­tet wor­den ist. 

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