In der EU wurden (Stand 23.9.2007) bislang 104 Europäische Gesellschaften (Societas Europaea — SE) gegründet, davon 47 allein in Deutschland (Niederlande: 11, Belgien: 7, Frankreich: 6, Österreich 5). Diese Zahlen gab Walter Bayer (Direktor des Instituts für Rechtstatsachenforschung zum deutschen und europäischen Unternehmensrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena), auf dem 2. Deutschen Handels- und Gesellschaftsrechtstag des DAV in Berlin bekannt.
Warum fast die Hälfte (überwiegend Vorratsgesellschaften) in Deutschland? Ein wichtiges Motiv mag die relative Flexibilität der (deutschen) SE im Vergleich zur deutschen AG sein. Insbesondere die Ausgestaltung der Leitungsstruktur im monistischen System ist ausgesprochen mittelstandsfreundlich („Patriarchenmodell”), wie Bayer ausführte. Der Anteilstransfer ist hingegen nicht (wie bei der GmbH) an eine notarielle Mitwirkung gebunden. Die SE verbindet damit Vorteile der herkömmlichen Rechtsformen — und glänzt zudem mit einem europäischen Namen. Last but not least, die Mitbestimmung kann bei SE-Gründung „versteinert” werden: wenn die SE mit <500 Arbeitnehmern gegründet wird, bleibt die Gesellschaft mitbestimmungsfrei, auch wenn sie später im Zuge ihres Wachstums die 500er-Grenze überwindet (entsprechendes gilt für <2000: Drittelbeteiligung bleibt fixiert).
Eine faktenreiche und genaue Zusammenstellung (Stand 9.8.2007) findet sich bei hier bei dem European Trade Union Institute for Research, Education and Health and Safety.
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