SE: fast die Hälfte aus D

In der EU wur­den (Stand 23.9.2007) bis­lang 104 Euro­päi­sche Gesell­schaf­ten (Socie­tas Euro­paea — SE) gegrün­det, davon 47 allein in Deutsch­land (Nie­der­lande: 11, Bel­gien: 7, Frank­reich: 6, Öster­reich 5). Diese Zah­len gab Wal­ter Bayer (Direk­tor des Insti­tuts für Recht­s­tat­sa­chen­for­schung zum deut­schen und euro­päi­schen Unter­neh­mens­recht an der Fried­rich-Schil­ler-Uni­ver­si­tät Jena), auf dem 2. Deut­schen Han­dels- und Gesell­schafts­rechts­tag des DAV in Ber­lin bekannt. 

Warum fast die Hälfte (über­wie­gend Vor­rats­ge­sell­schaf­ten) in Deutsch­land? Ein wich­ti­ges Motiv mag die rela­tive Fle­xi­bi­li­tät der (deut­schen) SE im Ver­gleich zur deut­schen AG sein. Ins­be­son­dere die Aus­ge­stal­tung der Lei­tungs­struk­tur im monis­ti­schen Sys­tem ist aus­ge­spro­chen mit­tel­stands­freund­lich („Patri­ar­chen­mo­dell”), wie Bayer aus­führte. Der Anteils­trans­fer ist hin­ge­gen nicht (wie bei der GmbH) an eine nota­ri­elle Mit­wir­kung gebun­den. Die SE ver­bin­det damit Vor­teile der her­kömm­li­chen Rechts­for­men — und glänzt zudem mit einem euro­päi­schen Namen. Last but not least, die Mit­be­stim­mung kann bei SE-Grün­dung ver­stei­nert” wer­den: wenn die SE mit <500 Arbeit­neh­mern gegrün­det wird, bleibt die Gesell­schaft mit­be­stim­mungs­frei, auch wenn sie spä­ter im Zuge ihres Wachs­tums die 500er-Grenze über­win­det (ent­spre­chen­des gilt für <2000: Drit­tel­be­tei­li­gung bleibt fixiert). 

Eine fak­ten­rei­che und genaue Zusam­men­stel­lung (Stand 9.8.2007) fin­det sich bei hier bei dem Euro­pean Trade Union Insti­tute for Rese­arch, Edu­ca­tion and Health and Safety.

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