Studie über Kapitalbeteiligung und Kontrolle bei börsennotierten Gesellschaften in der EU

Gibt es ein Prin­zip, dass eine Aktie eine Stimme gewäh­ren muss? Oder soll­ten Höchst- und Mehr­stimm­rechte und Aktien ohne Stimm­rechte frei zur Ver­fü­gung ste­hen? Ist die Regu­lie­rung auf die­sem Gebiet eine Ange­le­gen­heit euro­päi­scher Gesetzgebung? 

Das weiß die Euro­päi­sche Kom­mis­sion nicht, wes­halb sie eine Stu­die in Auf­trag gab, die sowohl die Rechts­lage in den Mit­glied­staa­ten erfor­schen als auch eine Bewer­tung im Hin­blick auf das Inves­ti­ti­ons­ver­hal­ten vor­neh­men sollte. Durch­ge­führt wurde die jetzt ver­öf­fent­lichte Stu­die von Insti­tu­tio­nal Share­hol­der Ser­vices Europe (ISS Europe), dem Euro­pean Cor­po­rate Gover­nance Insti­tute (ECGI) und der Anwalts­kanz­lei She­ar­man & Ster­ling LLP. Ihr zufolge las­sen die wis­sen­schaft­li­chen Unter­su­chun­gen nicht ein­deu­tig auf einen Zusam­men­hang zwi­schen Abwei­chun­gen vom Pro­por­tio­na­li­täts­prin­zip und Betriebs­er­geb­nis oder Qua­li­tät der Füh­rung bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten schlie­ßen. Doch gibt es Hin­weise dar­auf, dass die Anle­ger diese Mecha­nis­men als nega­tiv wer­ten und der Auf­fas­sung sind, grö­ßere Trans­pa­renz würde ihnen ihre Anla­ge­ent­schei­dun­gen erleich­tern.” (Pres­se­mit­tei­lung der Kommission). 

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