Ein neuer Vorschlag für die Mitbestimmung sieht vor, dass sie nach dem Vorbild der SE ausgehandelt werden kann. „Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln und die Größe des Aufsichtsrats zu reduzieren. Zahlreiche deutsche Unternehmen haben aus diesem Grund die Rechtsform der AG verlassen und diejenige der SE gewählt. Um dieser „Flucht aus der AG” zu begegnen, hat der aus sieben unabhängigen Hochschullehrern bestehende Arbeitskreis „Unternehmerische Mitbestimmung” einen Gesetzesvorschlag entwickelt, der eine Verhandlungslösung auch für die AG und die GmbH zulässt. … Dabei geht es nicht um eine Minderung der Mitbestimmung, wie es andere vorgeschlagen haben, sondern um eine Option: Das geltende Mitbestimmungsrecht gilt unverändert fort, bis sich Arbeitnehmer und Unternehmensleitung mit Zustimmung der Aktionäre auf die neuen Regeln vertraglich geeinigt haben. Was will man mehr als eine Einigung zwischen den drei Akteuren eines großen Unternehmens: den Aktionären, den Arbeitnehmern und der Unternehmensleitung?”
Darüber berichtet heute auch J.Jahn in der FAZ.
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