Vorstandsgehälter: bei 350 000 Euro abgeregelt?

Die Links­par­tei hat einen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht, wonach § 87 AktG um fol­gen­den Satz ergänzt wer­den soll:

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Die Gesamt­be­züge des ein­zel­nen Vor­stands­mit­glieds dür­fen nicht mehr als das Zwan­zig­fa­che eines sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Beschäf­tig­ten in der unters­ten Lohn- und Gehalts­gruppe betra­gen.“

Dann wäre bei ca. 350 000 Euro im Jahr Schluss. Nach einer aktu­el­len Stu­die des DSW ver­dient ein Vor­stands­mit­glied einer DAX30-Gesell­schaft ca 1,7 Mio Euro. 

Die Links­par­tei schreibt in der Begrün­dung: Bund, Län­der und Gemein­den wer­den durch die Novel­lie­rung nicht mit Kos­ten belas­tet.” Da hat sie die Steu­er­aus­fälle nicht gese­hen, denn 1,7 Mio Brut­to­ge­halt zahlt deut­lich mehr Ein­kom­men­steuer. Und vor allem sind die Kos­ten einer Grenz­si­che­rung (sagen wir: einer Mauer) nicht benannt. Eine sol­che Anlage wird man brau­chen, um die Repu­blik­flucht in Bes­ser­ver­die­n­erlän­der zu verhindern … . 

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