Was macht eigentlich … das RisikobegrenzungsG? ‑update

Das Gesetz zur Begren­zung der mit Finanz­in­ves­ti­tio­nen ver­bun­de­nen Risi­ken (Risi­ko­be­gren­zungs­ge­setz)” wurde im ver­gan­ge­nen Herbst ein­ge­bracht und von Regie­rungs­seite als beson­ders drin­gend bezeich­net. Nach der ers­ten Lesung im Bun­des­tag (am 13.12.2007) und einer öffent­li­chen Anhö­rung des BT-Finanz­aus­schus­ses (am 23.1.2008) wurde es öffent­lich ganz still (zum offi­zi­el­len Stand s. hier). Hin­ter den Kulis­sen hat man eif­rig an For­mu­lie­rungs­hil­fen” gear­bei­tet.

Nun ist die End­runde in Sicht.

Anfang Juni wird sich der BT-Finanz­aus­schuss abschlie­ßend mit dem Ent­wurf befas­sen, danach ist für den 6.6.2008 die 2. und 3. Lesung im Bun­des­tag geplant, schließ­lich am 4.7. 2008 die Befas­sung des Bun­des­rats. Ein Inkraft­tre­ten ist dem­nach ab August zu erwarten. 

Update: am 4.6. tagt der Finanz­aus­schuss, aber Risi­ko­be­gren­zung” steht nicht auf der Tages­ord­nung.

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