Zur Diskussion Mehr Frauen in den Aufsichtsrat“

Die Debatte über das Thema Mehr Frauen in den Auf­sichts­rat” kommt in Fahrt (s. Bericht über die Ver­an­stal­tung an der Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf ), auch befeu­ert durch die jüngs­ten Kodex-Ände­run­gen. Im heute erschie­ne­nen Heft von Der Betrieb” fin­den sich (lei­der nicht frei online zugäng­lich) sehr lesens­werte Bei­träge von RA Daniela Weber-Rey LL.M., Prof. Dr. Katja Lan­gen­bu­cher, Prof. Dr. Bar­bara Dau­ner-Lieb und RA Jella Ben­ner-Heinacher M.C.L. Den Gast­kom­men­tar steu­ert Prof. Dr. Dr. Manuel R. Thei­sen bei: Schlägt die Quote den Markt?” mit dem bemer­kens­wer­ten Schlussabsatz: 

Wenn die poli­ti­sche Dis­kus­sion es erlaubt, sollte über die Frage Quote statt Qua­li­tät” noch­mals nach­ge­dacht wer­den dür­fen. Denn ansons­ten müss­ten wir ein Zitat zur Qua­li­fi­ka­tion US-ame­ri­ka­ni­scher rub­ber stamp boards” von Carol (!) Hat­field aus dem Jahr 1971 erneut reflek­tie­ren, das da lau­tet: What about the ten non-exe­cu­tive mem­bers of the board: A woman, a black, a jew and seven friends of the CEO”. 

Meine Mei­nung: Der Staat hat grund­sätz­lich nicht die per­so­nelle Beset­zung von Gre­mien pri­va­ter Gesell­schaf­ten vor­zu­schrei­ben. Dass dies schon gesche­hen ist (Mit­be­stim­mung, Man­dats­re­strik­tio­nen gem. § 100 Abs. 2 AktG) hat (z.T. umstrit­tene) Sach­gründe, ist aber kein Frei­brief zur Umset­zung gesell­schafts­po­li­ti­scher Wün­sche. Eine gesetz­li­che Frau­en­quote für den Auf­sichts­rat (den Vor­stand? für Organe ande­rer pri­va­ter Rechts­trä­ger?) wäre ein wei­te­rer Abschied von der Pri­vat­rechts­ge­sell­schaft (hier in dop­pel­ter Bedeutung).

Ein Kommentar

  1. Man fragt sich bei dem Zitat von Frau Hat­field doch, ob für eine funk­tio­nie­rende Cor­po­rate Gover­nance nicht die seven friends of the CEO” das im Ver­gleich zu a woman” grö­ßere Pro­blem sind…

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