„Der Jahreswechsel naht”, verkündet das BMJ in einer Pressemeldung. Der Hinweis als solcher ist nicht zwingend ein Thema für das Justizministerium, aber der damit verbundene Ratschlag: „Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. … Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig beim elektronischen Bundesanzeiger eingehen, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Für Verstöße drohen Ordnungsgelder von 2.500 bis 25.000 Euro.” Auf die gesetzlichen Bestimmungen hätte man hinweisen können: § 325 HGB (Offenlegung) und § 335 HGB (Sanktionierung)…
WeiterlesenMonat: November 2007
„Informationen müssen nicht irreführend sein“
Seit heute gilt (auf Grund Umsetzung der MiFiD) der neue § 31 Abs. 2 S. 1 WpHG:
„Alle Informationen einschließlich Werbemitteilungen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Kunden zugänglich machen, müssen redlich, eindeutig und nicht irreführend sein.”
Da sind wir aber froh, dass es keinen gesetzlichen Zwang zur Irreführung gibt. Dazu Jens Ekkenga: „Ist dieser sprachliche Dilettantismus mittlerweile auch typisch deutsch oder darf man selbst im Zeitalter Lamfalussy-getriebener Wegwerfgesetze noch darauf hoffen, mit handwerklich belastbaren Texten versorgt zu werden?”…
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