Mitbestimmungspraxis in den (deutschen) SE

Über die Pra­xis der Mit­be­stim­mung der in Deutsch­land regis­trier­ten Euro­päi­schen Akti­en­ge­sell­schaf­ten (SE) berich­ten Köst­ler und Wer­ner in einem Bei­trag für Mit­be­stim­mung” (Maga­zin der Hans-Böckler-Stiftung). 

Danach ist zwi­schen zwei SE-Arten zu unter­schei­den. Auf der einen Seite die Vor­rats-SE (90), auf der ande­ren die ope­ra­tiv täti­gen nor­ma­len” SE (16). Von denen gibt es aber auch zwei Gestal­tun­gen: klei­nere fami­li­en­do­mi­nierte SE und Groß­un­ter­neh­men-SE. Das wirkt sich offen­bar auf die Lei­tungs­struk­tur bzw. Mit­be­stim­mungs­ver­ein­ba­run­gen aus. 

Acht der 16 nor­ma­len SEs, die ihren Sitz in Deutsch­land haben, nut­zen die SE-Grün­dung für einen Wech­sel ihres Lei­tungs­gre­mi­ums — hin zu einem ein­zi­gen Board mit geschäfts­füh­ren­den und nicht geschäfts­füh­ren­den Ver­wal­tungs­rä­ten. Diese Option bevor­zug­ten die Unter­neh­mens­lei­tun­gen von Con­rad SE, Donata …

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Freigabeverfahren auch nach Eintragung des HV-Beschlusses

Ein Frei­ga­be­ver­fah­ren nach § 246 a AktG ist auch dann zuläs­sig, wenn die Gesell­schaft selbst vor Ablauf der Anfech­tungs­frist für Kla­gen gegen den Zustim­mungs­be­schluss der Haupt­ver­samm­lung die Ein­tra­gung des Ver­tra­ges im Han­dels­re­gis­ter bean­tragt hat und diese Ein­tra­gung vor­ge­nom­men wor­den ist.”

Mit die­ser kla­ren Aus­sage kor­ri­giert das OLG Celle (v. 27.11.2007, 9 W 100/07) die Vor­in­stanz (LG Han­no­ver), die kein Rechts­schutz­be­dürf­nis” erken­nen konnte (es ging um den Zustim­mungs­be­schluss zu einem Beherr­schungs- und Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag). Aber der Bestands­schutz, der einer erfolg­rei­chen Frei­gabe zuge­schrie­ben wird (§ 246a Abs. 4 AktG), begrün­det doch ersicht­lich ein Rechts­schutz­be­dürf­nis”; Diese Folge ist wich­tig vor allem bei Kapi­tal­erhö­hun­gen, daher wird eine posi­tive Frei­ga­be­ent­schei­dung zuwei­len von beglei­ten­den

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Umsetzungsfahrplan für die Aktionärsrechterichtlinie

In einer schon im Novem­ber erteil­ten, jetzt ver­öf­fent­lich­ten Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfrage der FDP wird erkenn­bar, wie sich die Umset­zung der Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie im kom­men­den Jahr gestal­ten könnte. 

Geplant ist, im April 2008 einen Refe­ren­ten­ent­wurf vor­zu­le­gen. Für die Umset­zung ist Zeit bis zum August 2009. Zum Inhalt des Umset­zungs­ge­set­zes äußert sich die Bun­des­re­gie­rung nur sehr vage („ein­zelne Rechts­fra­gen wer­den intern geprüft”). 

  • Zum Aus­kunfts­recht: es drängt sich nach ers­ter Prü­fung keine wei­tere Rege­lung hierzu auf. 
  • Zur elek­tro­ni­schen Teil­nahme an der HV: es wird auf die For­mu­lie­rung der Regie­rungs­kom­mis­sion Cor­po­rate Gover­nance (Bericht 2001, Rz. 115) ver­wie­sen, die offen­bar über­nom­men wer­den soll. 
  • Zur Form der Voll­macht: hier wird künf­tig Text­form (§ 126b BGB) genügen. 
  • Zur Abstim­mung per
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OLG statt LG als Königsweg für aktienrechtliche Streitigkeiten?

Baden-Würt­tem­berg und Sach­sen brin­gen über­mor­gen im Bun­des­rat den Ent­wurf eines Geset­zes zur Ein­füh­rung erst­in­stanz­li­cher Zustän­dig­kei­ten des Ober­lan­des­ge­richts in akti­en­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten” ein.

Der Ent­wurf sieht u.a. vor, dass § 246 Abs. 3 AktG wie folgt geän­dert wird: In Satz 1 wird das Wort Land­ge­richt” durch das Wort Ober­lan­des­ge­richt” ersetzt.

Die Begrün­dung führt aus: Zur Redu­zie­rung des Droh­po­ten­ti­als der Beschluss­män­gel­kla­gen von Berufs­klä­gern und zur schnel­len Klä­rung der Abfin­dungs­be­träge im Spruch­ver­fah­ren ist der rechts­kräf­tige Abschluss die­ser Ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen. Dazu ist der Instan­zen­zug durch die Ver­la­ge­rung der Ein­gangs­zu­stän­dig­keit vom Land­ge­richt zum Ober­lan­des­ge­richt zu ver­kür­zen.” Dies sei anstelle eines Min­dest­quo­rums” die gebo­tene ver­fah­rens­recht­li­che Lösung.…

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Wieso der Handschlag golden ist“

Der Stutt­gar­ter Rechts­an­walt Dr. Jobst Huber­tus Bauer rückt in der FTD die Dinge zurecht. 

Hohe Abfin­dun­gen für geschasste Mana­ger gel­ten vie­len als Gip­fel der Unmo­ral. Die Kri­ti­ker haben offen­sicht­lich nicht die nötige Sach­kunde — dafür aber ein frag­wür­di­ges Rechtsverständnis. … 

Nach Para­graf 84 Akti­en­ge­setz (AktG) bestellt der Auf­sichts­rat Vor­stände für höchs­tens fünf Jahre. Eine wie­der­holte Bestel­lung oder Ver­län­ge­rung der Amts­zeit ist zuläs­sig, aller­dings frü­hes­tens ein Jahr vor Ende der Amts­zeit. Die zugrunde lie­gen­den Dienst­ver­träge dür­fen eben­falls nur für maxi­mal je fünf Jahre geschlos­sen wer­den. Man­che Gesell­schaf­ten sind dazu über­ge­gan­gen, bei Erst­be­stel­lun­gen Vor­sicht wal­ten zu las­sen und Vor­stände zunächst nur für drei Jahre zu beru­fen. Wer­den die Bestel­lung und der Dienst­ver­trag nicht ver­län­gert, hat das Vor­stands­mit­glied keine recht­li­che Hand­habe, sich zu weh­ren. Es …

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BMJ zur Rechtspolitik 2007

Die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin hat eine posi­tive Bilanz für 2007″ gezo­gen. Unter dem Motto Stand­ort Deutsch­land stär­ken – Ver­brau­cher­rechte sichern” sei u.a. Fol­gen­des geschehen:

  • Das Gesetz über das elek­tro­ni­sche Han­dels- und Genos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Unter­neh­mens­re­gis­ter (EHUG) gilt seit 1. Januar 2007. Das EHUG führt zu einer grund­le­gen­den Moder­ni­sie­rung des Umgangs mit ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ti­gen Unter­neh­mens­da­ten. Infor­ma­ti­ons­kos­ten wer­den damit gesenkt, Büro­kra­tie abge­baut. Ver­öf­fent­li­chungs­pflich­tige Unter­neh­men müs­sen ihre Abschlüsse spä­tes­tens zum 31. Dezem­ber 2007 für das Geschäfts­jahr 2006 elek­tro­nisch beim Betrei­ber des elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­gers einreichen.
  • Der Ent­wurf für ein Bilanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (Bil­MoG) wurde im Herbst 2007 vor­ge­stellt. Die­ses Gesetz sorgt dafür, dass das bewährte, kos­ten­güns­tige und ein­fa­che HGB-Bilanz­recht auf Dauer bei­be­hal­ten und zugleich für den Wett­be­werb mit den inter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gungs­stan­dards
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IDW zu den bilanziellen Folgen der Subprime-Krise

Das Insti­tut der Wirt­schafts­prü­fer (IDW) legt ein Posi­ti­ons­pa­pier zu den bilan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen der sog. Sub­prime-Krise vor. Es soll den Wirt­schafts­prü­fern eine Hil­fe­stel­lung bei der Prü­fung von IFRS- und HGB-Abschlüs­sen für das Geschäfts­jahr 2007 an die Hand geben und die Öffent­lich­keit über den aktu­el­len Mei­nungs­stand des IDW zu informieren.…

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