Aktienrechtsnovelle: die Stellungnahmen

Das Quo­ten­ge­setz lässt auf sich war­ten (Spe­ku­la­tio­nen dar­über), und so ver­trei­ben wir uns die Zeit mit der klei­nen Akti­en­rechts­no­velle. Dazu haben die (wie es heißt) inter­es­sier­ten Ver­bände” inzwi­schen Stel­lung genom­men. Der Deut­sche Rich­ter­bund emp­fiehlt, die Novelle auf­zu­schie­ben und mit der Umset­zung der (vor­ge­schla­ge­nen) EU-Richt­li­nien zu ver­bin­den sowie mit einer Revi­sion des Beschluss­män­gel­rechts. Die Gefahr von Redak­ti­ons­ver­se­hen, die in nicht unbe­trächt­li­cher Zahl jetzt schon zu kor­ri­gie­ren sei, dürfte beson­ders hoch sein, wenn eine Viel­zahl von Geset­zes­än­de­run­gen inner­halb kur­zer Zeit erfolgt. Aktu­elle Kom­men­tar­li­te­ra­tur, die ein Ver­se­hen auf­deckt und kor­ri­giert, ist bei neue­rer Gesetz­ge­bung viel­fach ent­we­der noch nicht vor­han­den oder jeden­falls bei den Gerich­ten nicht greifbar.” 

Das Deut­sche Akti­en­in­sti­tut (DAI) befasst sich mit der …

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Aktiensperre durch die Depotbank?

Die Gesell­schaft gewährt nur dem­je­ni­gen ein Teil­nahme- und Stimm­recht an der Haupt­ver­samm­lung, der die Stü­cke bis Ablauf der Haupt­ver­samm­lung nach­weis­lich hält. Aus die­sem Grund wer­den die Aktien gesperrt.” So schreibt mir die Bank im Rah­men der Mit­tei­lung über die Haupt­ver­samm­lung einer bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaft mit Inha­ber­ak­tien. Das wun­dert mich doch sehr, denn § 123 Abs. 3 S. 3 AktG ist zwin­gend: Es kommt auf den Anteils­be­sitz” im Depot am 21. Tag vor der Ver­samm­lung an; es gibt weder Hin­ter­le­gung noch Sperre. Und ein Blick in die Teil­nah­me­be­din­gun­gen der Gesell­schaft zeigt dies auch: Im Ver­hält­nis zur Gesell­schaft gilt für die Teil­nahme an der Ver­samm­lung oder die Aus­übung des Stimm­rechts als Aktio­när nur, wer den Nach­weis des …

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Rechtstatsachen zu den Rechtsformen

Neue Zah­len zu den Rechts­for­men des Unter­neh­mens- und Gesell­schafts­rechts hat Korn­blum in der GmbHR 2014, 694 per 1.1.2014 vor­ge­legt. Grund­lage sind Bestands­an­ga­ben aus den Han­dels­re­gis­tern, die dem Autor über die Lan­des­jus­tiz­ver­wal­tun­gen mit­ge­teilt wur­den. Danach ergibt sich das Folgende: 

GmbH: 1 127 620 (davon UG-haf­tungs­be­schränkt: 92 904)

AG: 16 005

KGaA: 287

SE: 297

OHG: 24 991 (soweit im Han­dels­re­gis­ter registriert)

KG: 249 372

VVaG: 88

Die Socie­tas Euro­paea (Euro­päi­sche Akti­en­ge­sell­schaft) hat wie­der die höchste Zuwachs­rate vor­zu­wei­sen (20%). Den zwei­ten Platz nimmt mit 18% Zuwachs die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft-haf­tungs­be­schränkt ein. 

Nach wie vor eine große Lücke stellt der Ver­fas­ser mit Blick auf die Eigen­be­triebe der öffent­li­chen Hand fest, …

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