Keine goldene Aktie” in Deutschland

Die FAZ berich­tet, Glo­bal­wa­fers (Tai­wan) habe der Bun­des­re­gie­rung eine die Mög­lich­keit einer gol­de­nen Aktie“ ange­bo­ten, um deren außen­wirt­schafts­recht­li­che Beden­ken bei der geplan­ten Über­nahme der Sil­tro­nic AG aus­zu­räu­men. Mit einer gol­de­nen Aktie erhielte die Bun­des­re­gie­rung beson­dere Stimm­rechte” (so die FAZ). Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium prüfe. 

Die Prü­fung wird rasch erge­ben, dass eine sol­che gol­dene Aktie” hier­zu­lande nicht mög­lich ist. Mehr­stimm­rechte sind unzu­läs­sig”. So dekre­tiert es (seit 1998) kurz und knapp § 12 Abs. 2 AktG. Ein Veto-Stimm­recht”, das der Aktie die Mög­lich­keit ver­schaf­fen soll, Beschlüsse zu blo­ckie­ren, schei­tert an § 23 Abs. 5 AktG. Als ein­zi­ges Pri­vi­leg bliebe das Ent­sen­dungs­recht zum Auf­sichts­rat, das bestimm­ten Aktio­nä­ren (also ggf. der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) …

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