Fehlerhafte Aufsichtsratswahl: gesetzliche Regelung?

Sollte es eine gesetz­li­che Rege­lung für den Fall geben, dass eine Auf­sichts­rats­wahl gericht­lich ange­grif­fen wird? Mit die­ser Frage hat sich am 27.2.2014 der Ber­li­ner Kreis zum Gesell­schafts­recht (s.u.) befasst. Anlass war das IKB-Urteil des BGH v. 19.2.2013 (II ZR 56/12), das grund­sätz­lich von einem rück­wir­ken­den Amts­ver­lust aus­geht. Ein Teil der Dis­ku­tan­ten war der Auf­fas­sung, ein drin­gen­des Rege­lungs­be­dürf­nis bestehe nicht. Sehr sel­ten werde der gesamte Auf­sichts­rat neu und feh­ler­haft bestellt, knappe Ent­schei­dun­gen in Auf­sichts­rä­ten seien nicht üblich, die Hand­lungs­fä­hig­keit sei somit in der Regel gege­ben, mit den vom BGH gezeig­ten Aus­nah­men könne man arbei­ten. Ein ande­rer Teil sprach sich für ein Ein­grei­fen des Gesetz­ge­bers aus. Inso­weit war man sich …

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Aktienrechtsnovelle 2014

Die Akti­en­rechts­no­velle 2013, die zwei Tage vor der Wahl geschei­tert war (man lernt dar­aus, ein Gesetz nicht so kurz vor der Wahl in den Bun­des­rat gehen zu las­sen, dass ein Ein­spruch der Län­der­kam­mer vom Bun­des­tag nicht mehr über­stimmt wer­den kann), muss wie­der ein­ge­bracht wer­den. Sie ent­hält vie­les, was in der letz­ten Wahl­pe­ri­ode breit dis­ku­tiert wor­den und unstrei­tig ist (u. a. zur umge­kehr­ten Wan­del­an­leihe, zur Vor­zugs­ak­tie etc., aber auch Rege­lun­gen zur Inha­ber­ak­tie, die inter­na­tio­na­lem Druck von FATF und G8 zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche nach­kom­men). Diese Novelle wird als Refe­ren­ten­ent­wurf erneut vor­ge­legt wer­den und sicher wird es wie­der viele Wün­sche geben, was man noch alles zusätz­lich auf­neh­men solle. Dazu könnte auch ein Record Date für Namens­ak­tien in Deutsch­land gehö­ren. …

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Erheischt anonymes Kapital“ die Montan-Mitbestimmung?

Das Mit­be­stim­mungs­ge­setz möge in Rich­tung des Mon­tan-Mit­be­stim­mungs­ge­set­zes ver­än­dert wer­den. Dies hat der Bun­des­tags­prä­si­dent Lam­mert (CDU) auf einer DGB-Ver­an­stal­tung ange­regt (FAZ v. 13.2.2014). Dann würde das dop­pelte Stimm­recht des (letzt­lich von der Aktio­närs­seite gestell­ten) Auf­sichts­rats-Vor­sit­zen­den gestri­chen. Es käme in Patt-Situa­tio­nen auf das wei­tere Mit­glied” an, das auch als neu­trale Per­son bezeich­net wird. An dem Vor­stoß ist bemer­kens­wert, dass es dazu weder im Koali­ti­ons­ver­trag noch im Wahl­pro­gramm der Par­tei, wel­cher der Vor­schla­gende ange­hört, eine Aus­sage gibt. Daher mag man ihn als ledig­lich rhe­to­ri­schen Ver­suchs­bal­lon anse­hen. Hier inter­es­siert die Begrün­dung, mit der die ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken” vom Bun­des­tags­prä­si­den­ten erkannt und abge­tan wur­den. Erkannt wurde, dass Eigen­tü­mer­rechte arg ein­ge­schränkt wer­den. Aber, so …

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Das europäische Gesellschaftsrecht und die Ketchupflasche

Erst kommt lange nichts, dann alles auf ein­mal. So wie man für die Ketch­u­pfla­sche kennt, könnte es mit dem EU-Gesell­schafts­recht kom­men. Im Dezem­ber 2012 wurde der Akti­ons­plan zur Moder­ni­sie­rung des euro­päi­schen Gesell­schafts­rechts und der Cor­po­rate Gover­nance” vor­ge­legt. Die Kom­mis­sion hat im ver­gan­ge­nen Jahr nur zwei Kon­sul­ta­tio­nen durch­ge­führt. Die eine betraf Ein­per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die andere die grenz­über­schrei­tende Sitz­ver­le­gung. Seit Juni 2013 sind auf der Inter­net­seite der EU-Kom­mis­sion (Abtei­lung Bin­nen­markt) keine neuen Nach­rich­ten für das Gesell­schafts­recht mehr vor­han­den. Einen Legis­la­tiv­akt gab es letzt­mals im Jahr 2010. Dass die EU nicht hyper­ak­tiv das Gesell­schafts­recht ummo­delt ist begrü­ßens­wert. Aber was braut sich da zusammen?

Auf dem Wege zur bal­di­gen Ver­öf­fent­li­chung ist ein Ent­wurf zur Ergän­zung der aus dem Jahr 2007 stam­men­den

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Going Dark Under German Law” (zum Frosta-Urteil des BGH)

Das Frosta-Urteil des BGH hat die über ein Jahr­zehnt gel­tende Macro­ton-Dok­trin auf­ge­ho­ben, wonach ein regu­lä­res Delis­ting Ange­le­gen­heit der Haupt­ver­samm­lung ist und ein Spruch­ver­fah­ren mit Abfin­dungs­an­spruch aus­löst. In einem neuen Arbeits­pa­pier des Düs­sel­dor­fer Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht mit dem Titel Going Dark Under Ger­man Law – Towards an Effi­ci­ent Regime for Regu­lar Delis­ting” unter­sucht Dirk Zetz­sche die Recht­spre­chung zum Delis­ting u.a. aus rechts­öko­no­mi­scher und rechts­ver­glei­chen­der Per­spek­tive. Die Unter­su­chung kommt zu dem Ergeb­nis, der Frosta-Ent­schei­dung sei zuzu­stim­men, soweit ein Abfin­dungs­an­ge­bot unab­hän­gig von der Betrach­tung des Ein­zel­falls für ent­behr­lich gehal­ten wird. Die Frosta-Ent­schei­dung sei jedoch abzu­leh­nen, soweit sie eine Mit­wir­kung der Aktio­näre am Rück­zug von der Börse gene­rell für ent­behr­lich erklärt. Für (ggf. fak­tisch) beherrschte Gesell­schaf­ten plä­diert der Autor für eine …

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BGH zur Auslandsbeurkundung betr. GmbH

Kurz notiert: BGH Beschluss vom 17. Dezem­ber 2013II ZB 6/13 zur Aus­lands­be­ur­kun­dung (Basel/​Schweiz) und Ein­rei­chung der Gesell­schafter­liste – die Leitsätze: 

1. Das Regis­ter­ge­richt darf eine zum Han­dels­re­gis­ter ein­ge­reichte Gesell­schafter­liste nicht schon des­halb zurück­wei­sen, weil sie von einem Notar mit Sitz in Basel/​Schweiz ein­ge­reicht wor­den ist. 

2. Eine nach dem GmbHG erfor­der­li­che Beur­kun­dung kann auch nach dem Inkraft­tre­ten des Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp­fung von Miss­bräu­chen (MoMiG) durch einen aus­län­di­schen Notar vor­ge­nom­men wer­den, sofern die aus­län­di­sche Beur­kun­dung der deut­schen gleich­wer­tig ist (Fort­füh­rung von BGH, Beschluss vom 16. Februar 1981 II ZB 8/80, BGHZ 8076).…

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