Aktienrechtsnovelle 2014

Die Akti­en­rechts­no­velle 2013, die zwei Tage vor der Wahl geschei­tert war (man lernt dar­aus, ein Gesetz nicht so kurz vor der Wahl in den Bun­des­rat gehen zu las­sen, dass ein Ein­spruch der Län­der­kam­mer vom Bun­des­tag nicht mehr über­stimmt wer­den kann), muss wie­der ein­ge­bracht wer­den. Sie ent­hält vie­les, was in der letz­ten Wahl­pe­ri­ode breit dis­ku­tiert wor­den und unstrei­tig ist (u. a. zur umge­kehr­ten Wan­del­an­leihe, zur Vor­zugs­ak­tie etc., aber auch Rege­lun­gen zur Inha­ber­ak­tie, die inter­na­tio­na­lem Druck von FATF und G8 zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche nach­kom­men). Diese Novelle wird als Refe­ren­ten­ent­wurf erneut vor­ge­legt wer­den und sicher wird es wie­der viele Wün­sche geben, was man noch alles zusätz­lich auf­neh­men solle. Dazu könnte auch ein Record Date für Namens­ak­tien in Deutsch­land gehö­ren. Das wird also kein Selbst­läu­fer. Mit der Vor­stands­ver­gü­tung wird man diese unschein­bare kleine Novelle viel­leicht nicht erneut belasten.” 

Minis­te­ri­al­rat Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (BMJV) in der neuen Aus­gabe Der Betrieb” zum Gesell­schafts­recht in der 18. Wahl­pe­ri­ode (auch zur Frau­en­quote und Vorstandsvergütung).

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