Bayerische Justizministerin: Mindestquorum für Anfechtungsklagen

Baye­ri­sche Jus­tiz­mi­nis­te­rin Dr. Beate Merk zu miss­bräuch­li­chen Anfech­tungs­kla­gen: Es han­delt sich um einen Wett­be­werbs­nach­teil für deut­sche Unter­neh­men, der dem Stand­ort Deutsch­land scha­det. Das kön­nen wir uns nicht leis­ten. Es ist höchste Zeit jetzt end­lich gegen­zu­steu­ern. Z.B. mit der Ein­füh­rung eines Min­dest­quo­rums für die Erhe­bung einer Anfech­tungs­klage, wie dies in ande­ren Fäl­len bereits vor­ge­se­hen ist.” 

S. dazu auch hier und da.

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Firmenbestatter: Durchsuchungen und Haftbefehl

Siehe dazu die gest­rige Gemein­same Pres­se­mel­dung der Staats­an­walt­schaft und Poli­zei Ber­lin”. Zutref­fend wird dort für die Alt-Geschäfts­füh­rer” fest­ge­stellt: Ihre zivil­recht­li­che und straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung (ist) nicht auf­ge­ho­ben, da sie es regel­mä­ßig ver­säum­ten, frist­ge­recht Insol­venz­an­träge beim zustän­di­gen Amts­ge­richt nach Ein­tritt der Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung zu stel­len.”

Ein Forum über Fir­men­be­stat­ter> hat Rechts­an­walt Hänsch aus Dres­den ein­ge­rich­tet, der sich auch auf sei­nem Blog ver­schie­dent­lich mit der Bran­che beschäf­tigt hat. Er berich­tet, dass Juricon-Geschäfts­füh­rer Lang in Unter­su­chungs­haft genom­men sei.

Die Bun­des­re­gie­rung gibt als ein Ziel der GmbHG-Reform (MoMiG) an: >

Miss­bräu­che durch soge­nannte Fir­men­be­stat­ter”, die ange­schla­gene GmbHs durch Abbe­ru­fung von Geschäfts­füh­rern und durch Auf­gabe des Geschäfts­lo­kals einer ord­nungs­ge­mä­ßen Insol­venz und Liqui­da­tion zu ent­zie­hen suchen, …

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Bolko Hoffmann und der Girmes-Fall

Bolko Hoff­mann ist am Mon­tag im Alter von 69 Jah­ren ver­stor­ben. Den Akti­en­recht­ler ist er durch die Leit­ent­schei­dung des BGH zur Treu­bin­dung von Min­der­heits­ak­tio­nä­ren (BGHZ 129, 136 — Urteil vom 20-03-1995 — II ZR 205/94 — Gir­mes) bekannt gewor­den.

Sach­ver­halt: Der Bekl. ist Her­aus­ge­ber des Effec­ten-Spie­gel“ und maß­geb­lich an der Akti­en­ge­sell­schaft betei­ligt, die diese Zeit­schrift ver­legt. In ihr berich­tete er auch über die Ent­wick­lung der Ver­hält­nisse bei der Gir­mes-AG. Er ver­trat die Ansicht, das von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­gene Sanie­rungs­kon­zept benach­tei­lige ein­sei­tig die Klein­ak­tio­näre. Bei einem wei­ter­ge­hen­den For­de­rungs­ver­zicht der Gläu­bi­ger­ban­ken rei­che eine Kapi­tal­her­ab­set­zung im Ver­hält­nis 10:9 aus. Er warb bei den Aktio­nä­ren darum, ihn für …

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DB -„Volksaktie” ohne Stimmrecht

Um zu ver­hin­dern, dass Inves­to­ren Ein­fluss auf das Schie­nen­netz bekom­men, for­dern wir die SPD-Bun­des­tags­frak­tion auf, ein Volks­ak­ti­en­mo­dell mit nicht stimm­be­rech­tig­ten Vor­zugs­ak­tien zu prü­fen.” (Beschluss des SPD-Par­tei­vor­stands v. 20.8.2007).

Die Volks­ak­tie? Das Akti­en­ge­setz kennt sie nicht. Die Vor­zugs­ak­tie (§§ 122, 139 ff AktG) ist hin­ge­gen ein Begriff. Ver­füh­re­risch bei Bör­sen­gän­gen, weil man Herr im Hause zu blei­ben scheint und vom Publí­kum (Volk) noch Geld dafür bekommt. Doch was ist, wenn die Gesell­schaft Kapi­tal­be­darf hat und der Inha­ber von Stamm­ak­tien dies alleine nicht stem­men kann? Dann ernüch­tert ein Blick auf § 139 II AktG; es bliebe nur teu­rer Fremd­kre­dit. Und was geschieht, wenn das Unter­neh­men nicht hin­rei­chend Gewinne erwirt­schaf­tet? Dann ​…

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Eckpunkte des Risikobegrenzungsgesetzes

Die Bun­des­re­gie­rung hat ges­tern Eck­punkte eines Geset­zes zur Begren­zung der mit Finanz­in­ves­ti­tio­nen ver­bun­de­nen Risi­ken” ver­ab­schie­det. Im Ein­zel­nen sind fol­gende Maß­nah­men vor­ge­se­hen:

 — Über­ar­bei­tung der Vor­schrif­ten zum abge­stimm­ten Ver­hal­ten von Inves­to­ren, so genannte acting in con­cert,
 — aus­sa­ge­fä­hi­gere wert­pa­pier­han­dels­recht­li­che Mel­dun­gen,
 — bes­sere Infor­ma­tio­nen über Inha­ber wesent­li­cher Betei­li­gun­gen,
 — Ver­schär­fung der Rechts­fol­gen bei Ver­let­zung von gesetz­li­chen Mit­tei­lungs­pflich­ten,
 — ver­bes­serte Iden­ti­fi­zie­rung der Inha­ber von Namens­ak­tien,
 — Kon­kre­ti­sie­rung der Infor­ma­ti­ons­rechte der Beleg­schaf­ten,
 — Prü­fung einer ver­bes­ser­ten Trans­pa­renz bei Ver­käu­fen von Kre­dit­for­de­run­gen,
 — inten­sive Beob­ach­tung von Risi­ken durch BaFin und Deut­sche Bun­des­bank.

Die­ses Risi­ko­be­gren­zungs­ge­setz (was für ein Name …) soll 2008 mit dem MoR­aKG, wel­ches das WKBG ein­führt und das UBGG ändert, in Kraft tre­ten — alles klar? 

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Verschmelzungsbericht: es müssen nicht alle unterzeichnen

Am Rande eines Beschlus­ses in einem der Vat­ten­fall-Ver­fah­ren hat der II. Zivil­se­nat auch zu einer umstrit­te­nen Detail­frage im Umwand­lungs­recht Stel­lung genom­men. Folgt aus der gesetz­li­chen Anord­nung der Schrift­lich­keit in § 8 UmwG, dass eine eigen­hän­dige Unter­schrift jedes ein­zel­nen Mit­glieds des Ver­tre­tungs­or­gans erfor­der­lich ist? Ja- sagen ein­hel­lig die Kom­men­ta­to­ren. Die ver­ein­zelte Gegen­an­sicht hält es für aus­rei­chend, wenn eine Unter­zeich­nung durch Organ­mit­glie­der in ver­tre­tungs­be­rech­tig­ter Zahl erfolgt. Ihr neigt der Senat zu: Für die zuletzt genannte Min­der­mei­nung spre­chen nach­hal­tig Sinn und Zweck der Rege­lung. Dem Ver­schmel­zungs­be­richt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 UmwG kommt vor allem eine umfas­sende Infor­ma­ti­ons­funk­tion zu: Er soll die Ver­schmel­zung und den Ver­schmel­zungs­ver­trag im Ein­zel­nen, ins­be­son­dere das Umtausch­ver­hält­nis der Anteile, recht­lich und wirt­schaft­lich erläu­tern und …

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Die Rückkehr des KapInHaG?

(Michael Beurs­kens, LL.M. (Uni­ver­sity of Chi­cago), LL.M. (Düs­sel­dorf))

Nach­dem das als Dis­kus­si­ons­ent­wurf im Jahr 2004 kurz auf­ge­tauchte Kapi­tal­markt­in­for­ma­ti­ons­haf­tungs­ge­setz nach enor­mem Pro­test aus Wis­sen­schaft und Indus­trie inner­halb kür­zes­ter Zeit wie­der in der Schub­lade ver­schwand, und auch trotz ent­spre­chen­der Dis­kus­sion im Koali­ti­ons­ver­trag keine ent­spre­chen­den Pläne fixiert wur­den, neh­men Aktio­närs­ver­bände die IKB-Krise zum Anlass für erneute For­de­run­gen nach einem der­ar­ti­gen Gesetz.

Ob dies wirk­lich sinn­voll ist, mag aber zu Recht bezwei­felt wer­den. Nicht ohne Grund hält die Recht­spre­chung an ihren stren­gen Beweis­an­for­de­run­gen fest, zuletzt in zwei BGH-Urtei­len vom 4. Juni 2007. Denn einer­seits droht den Mana­gern dabei eine exis­tenz­ver­nich­tende Außen­haf­tung (eine Ver­si­che­rung gegen eine Haf­tung für vor­sätz­li­che Falsch­in­for­ma­tio­nen ist unmög­lich, bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit ist der Risiko unüber­schau­bar …

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